Mehr Geld für universitäre Weiterbildung an Luzerner Spitälern
Die im Bereich der Forschung und universitären Lehre von den Listenspitälern erbrachten gemeinwirtschaftlichen Leistungen werden im Kanton Luzern durch Staatsbeiträge abgegolten Aber auch für ambulante und stationäre Behandlungen, die nicht durch Patientinnen oder Versicherer abgedeckt werden, gibt es kantonale Beiträge.
Unter Forschung und universitärer Lehre ist in erster Linie die Aus- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten zu verstehen, welche zu einem bedeutenden Teil durch die Spitäler gewährleistet wird. Das schreibt der Kanton Luzern in einer Mitteilung am Dienstag. Insbesondere die Weiterbildung zum Facharzt oder zur Fachärztin nach Abschluss des Medizinstudiums erfolgt in den Spitälern.
Im kommenden Jahr sind die effektiven Kosten für diese Weiterbildungsleistungen der Listenspitäler deutlich höher als die Beiträge, welche der Kanton in der Vergangenheit bezahlte, so die Regierung in der Mitteilung weiter. Deshalb beantragt sie dem Parlament einen Sonderkredit von 4,96 Millionen Franken.
(sda/red.)
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