Mehr Handlungsspielraum: Regierung will im Kampf gegen Konkursbetrüger aufrüsten
Heute müsse die Luzerner Betreibungs- und Konkursämter ihre Aufsichtsbehörde um «Erlaubnis» bitten, wenn sie Strafanzeige machen sollen. Sonst verletzen sie das Amtsgeheimnis. Diese Praxis will die Luzerner Regierung nun ändern, wie aus einer Mitteilung vom Dienstag zur entsprechenden Botschaft ans Parlament hervorgeht.
Damit würden die Verfahren vereinfacht und die gerichtlichen Aufsichtsbehörden administrativ entlastet, heisst es. Zudem erhalten die Betreibungsbeamtinnen und -beamten ein Strafanzeigerecht.
Die Massnahmen sollen zur strafrechtlichen Prävention im Bereich der Wirtschaftskriminalität beitragen und das neue Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses ergänzen.