Escholzmatt-Marbach

Naturschutz-Stiftungen reichen Beschwerde gegen Ortsplanung ein

16.10.2023, 13:39 Uhr
· Online seit 16.10.2023, 13:31 Uhr
Die Gemeinde Marbach-Escholzmatt legt zu grosse Bauzonenreserven an. So lautet der Vorwurf der Stiftungen Landschaftsschutz Schweiz, Pro Natura Schweiz und Pro Natura Luzern. Sie reichen deshalb bei der Luzerner Regierung eine Verwaltungsbeschwerde ein.
Anzeige

Vor zehn Jahren ist das revidierte Raumplanungsgesetz in Kraft getreten. Gemäss diesem müssen die Gemeinden ihre Bauzonen so bemessen, dass sie auf den Bedarf für die nächsten 15 Jahre ausgerichtet sind. Gemeinden mit zu grossen Bauzonen müssen diese reduzieren. Die Kantone legen das Vorgehen in Richtplänen fest. Die Gemeinden setzen die neu dimensionierten Bauzonen in ihren Ortsplanungen um.

Umzonung ungenügend

Dieser Aufgabe ist auch die Gemeinde Escholzmatt-Marbach nachgekommen. Die Stimmberechtigten verabschiedeten am 20. September 2023 die Teilrevision der Ortsplanung zu den Rückzonungen der Bauzonen. Das Resultat sei aber völlig ungenügend, heisst es in einer gemeinsamen Mitteilung der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz und der Stiftung Pro Natura Luzern.

Laut Mitteilung müsste die Gemeinde Escholzmatt-Marbach die Bauzonen um rund 7,4 Hektaren reduzieren. Die Gemeindeversammlung vom 20. September 2023 habe aber beschlossen, lediglich 1,86 Hektaren Bauzone umzuzonen – also eine Reduktion von rund 25 Prozent.

Bedarf an Bauzonen massiv überschritten

Die aktuellen Bauzonen der Gemeinde decke den Bedarf von über 5‘600 Personen. Mit der beschlossenen Teilrevision der Ortsplanung verringere sich die Kapazität auf 5‘476 Personen. Die offizielle Bevölkerungsprognose für das Jahr 2035 gehe jedoch nur von 4‘700 Einwohner und Einwohnerinnen aus. Die an der Gemeindeversammlung beschlossene Ortsplanung werde damit den Bedarf an Bauzonen für die nächsten 15 Jahren massiv überschreiten.

Gemäss der Mitteilung hat auch das Departement Raum und Wirtschaft (rawi) des Kantons Luzern Einsprache gegen die Ortsplanung eingereicht. Das rawi verlangt eine Rückzonung im Umfang von 3.2 Hektaren. Pro Natura und die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz fordern mit ihrer Beschwerde eine Überarbeitung der Ortsplanung «Teilrevision Rückzonung» und eine grössere Reduktion der Bauzone entsprechend dem Raumplanungsgesetz.

(red.)

veröffentlicht: 16. Oktober 2023 13:31
aktualisiert: 16. Oktober 2023 13:39
Quelle: PilatusToday

Anzeige
Anzeige
redaktion@pilatustoday.ch