Nicht mehr Rechte für Luzerner Auslandschweizer
Im Kanton Luzern sind jene Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer stimm- und wahlberechtigt, die ein Luzerner Bürgerrecht haben oder vor ihrem Wegzug im Kanton Luzern gelebt haben. Sie können bei eidgenössischen Vorlagen abstimmen, an den Nationalratswahlen teilnehmen und eidgenössische Initiativen und Referenden unterschreiben.
Kantonsparlamentarierin Anja Meier (SP) findet, dass der Kanton Luzern damit der fünften Schweiz wichtige Rechte vorenthält. Sie verweist in ihrer Motion auf zehn Kantone, in denen Auslandschweizerinnen und -schweizer an kantonalen Abstimmungen und Wahlen teilnehmen dürfen. In zwei Kantonen ist sogar eine Teilnahme an den Ständeratswahlen möglich.
Verbundenheit mit Heimat
Meier begründet ihre Forderung nach einer Ausweitung der politischen Rechte damit, dass sich viele Auslandschweizerinnen und -schweizer weiterhin mit dem Kanton Luzern verbunden fühlten. Dies gelte vor allem für jene, die später wieder in ihre Heimat zurückkehren möchten. Auch könne eine höhere Stimmbeteiligung erwartet werden.
Für die Kantonsregierung ist die Beschränkung der Mitsprache der fünften Schweiz auf die eidgenössische Ebene aber kein Problem. Tatsache sei, dass eine Auswanderung mit Konsequenzen verbunden ist, schreibt er in seiner Antwort. Auslandschweizerinnen und -schweizer würden zwar einen Teil ihrer politischen Rechte verlieren, sie müssten aber auch keine Steuern zahlen oder Militärdienst leisten. Zudem seien sie meist von den kantonalen Abstimmungsvorlagen nicht direkt betroffen.
Der Regierungsrat, die Regierung des Kantons, glaubt auch nicht, dass eine Ausweitung der politischen Rechte zu einer höheren Stimmbeteiligung führen wird. Generell sei das Interesse an nationalen Vorlagen grösser als an kantonalen. Zudem wäre es schwierig, angesichts der knappen Zeit bei zweiten Wahlgängen die Auslandschweizerinnen und -schweizer rechtzeitig mit den Wahlunterlagen zu bedienen.