Mit Benzin übergossen

Partner absichtlich angezündet – Luzerner Kantonsgericht bestätigt Urteil

06.08.2021, 13:11 Uhr
· Online seit 06.08.2021, 11:43 Uhr
Für das Kantonsgericht Luzern gibt es keine Zweifel: Ein heute 51-jähriger Mann hat seinen Lebenspartner 2015 absichtlich mit Benzin übergossen und angezündet. Es hat die vierjährige Freiheitsstrafe, die das Kriminalgericht ausgesprochen hatte, bestätigt.
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Gegen aussen wirkten sie wie ein glückliches Paar, doch innerhalb der Beziehung brodelte es. Die Männer, die in einer eingetragenen Partnerschaft zusammenlebten, gerieten vor sechs Jahren alkoholisiert in Streit. Dabei hatte der Beschuldigte seinen Partner mit einer alkoholischen Flüssigkeit übergossen, «nass wie ein Pudel» sei er gewesen (Pilatus Today berichtete). Dann habe er ihn mit einem Streichholz angezündet. Dabei zog sich das Opfer Verbrennungen an 19 Prozent der Haut zu, vor allem im Gesicht und am Oberkörper.

Beschuldigter spricht von Unfall

Wie schon für das Kriminalgericht ist auch für das Kantonsgericht unbestritten, dass es sich nicht um einen Unfall handeln konnte, wie die Verteidigung geltend machte. Diese schilderte die Situation ganz anders: Es sei um den Brandfleck einer Zigarette gegangen. Diese wollte der Beschuldigte mit einem brennbaren Reinigungsmittel wegkriegen. Dabei sei er gestolpert und habe die Flüssigkeit aus Versehen auf seinen Partner geleert. Eine danebenstehende Kerze, die brannte, habe dann zum tragischen Unfall geführt.

Grössere Menge verspritzt

Aus Sicht des Gerichts sprachen aber sowohl die Brandspuren in der Wohnung als auch die Art der Verletzungen gegen diese Version. Das Opfer sei nicht nur durch einzelne Spritzer brennbarer Flüssigkeit getroffen worden. Vielmehr habe der Beschuldigte seinen Partner bewusst mit einer grösseren Menge Flüssigkeit am Oberkörper angespritzt. Daraufhin habe der Beschuldigte ein Zündholz entfacht und dieses gegen seinen damaligen Lebenspartner geworfen, heisst es um Urteil.

Das Luzerner Kantonsgericht hielt dem Beschuldigten zu Gute, dass er – als er die Folgen seines Tuns erkannte – reuig versucht habe, das Feuer zu löschen. Der Beschuldigte zog sich dabei selbst Verletzungen zu. Diese Haltung hatte bereits das Kriminalgericht vertreten.

Das Urteil mit der vierjährigen Freiheitsstrafe ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

veröffentlicht: 6. August 2021 11:43
aktualisiert: 6. August 2021 13:11
Quelle: PilatusToday

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