Nach Ausschreitungen bei Demos im Kanton Luzern muss der Veranstalter in Zukunft keine Polizeikosten mehr übernehmen. Dies hat das Luzerner Verwaltungsgericht entschieden. Die Luzerner Regierung hatte im vergangenen Herbst beschlossen, dass bei Demonstrationen bis zu 40 Prozent oder mehr der Kosten allfälliger Schäden auf die Veranstalter abgewälzt werden können. Laut Verwaltungsgericht ist diese Regelung verfassungswidrig. Zudem fehle für die Bestimmung eine ausreichende gesetzliche Grundlage. Angefochten wurde die Kostenüberwälzung u.a vom Verein Demokratische Juristinnen und Juristen Luzern, der Juso, SP und den Grünen. Der Kanton Luzern will sich noch heute Morgen zum Urteil äussern.