Die Staatsanwaltschaft beantragt für die zwischen 32 bis 61 Jahre alten Männer Freiheitsstrafen von bis zu elf Jahren sowie für die vier ohne Schweizer Pass einen Landesverweis für die Dauer von 15 Jahren. Die sechs Beschuldigten sollen in Mittäterschaft den Raub arbeitsteilig geplant und ausgeführt haben.
Filmreife Szenen in Luzern
Zugeschlagen hat die Bande an einem Samstagvormittag im Oktober 2019. Zwei Männer drangen gemäss der Staatsanwaltschaft um 8.00 Uhr durch den elektronisch gesicherten Personaleingang in die Gübelin-Filiale am Schwanenplatz ein. Einer fesselte und bewachte die drei Mitarbeiterinnen, die bereits im Laden waren. Der andere, der als Anführer auftrat und im Besitz einer Pistole war, leerte die Tresors.
Mit vier Taschen voller Schmuck flohen die beiden Täter gemäss Anklageschriften. Der Anführer versteckte die Beute in einem Wald im Stadtteil Littau und danach in einer Wohnung in der Stadt Luzern. Doch die Freude über den vermeintlichen Coup währte nicht lange: Einen Tag später klickten in dieser Wohnung bereits die Handschellen, weitere Verhaftungen folgten später. Von der Beute fehlt heute noch Schmuck im Wert von knapp 7 Millionen Franken.
Gübelin bereits 2017 überfallen
Der Mann, der beim Überfall das Kommando hatte, soll gemäss Staatsanwaltschaft elf Jahre ins Gefängnis. Er soll bereits 2017 das Schmuckgeschäft überfallen und dabei eine Beute von 3,3 Millionen Franken gemacht haben. Zudem werden ihm zwei versuchte Raubüberfälle auf Gübelin zur Last gelegt, einer davon nur wenige Tage vor dem vollendeten Raub vom 26. Oktober 2019.
Hauswart als Komplize
Wie in der Anklageschrift nachzulesen ist, gehört der damalige Hauswart des Schmuckgeschäfts ebenfalls zur Diebesbande. Die Planung und Ausführung der (versuchten) Überfälle wurden nur möglich, weil er seinen Mitstreitern im Vorfeld wichtige Hinweise gab. So informierte er seine Komplizen demnach beispielsweise über das Schliess- und Öffnungsprozedere inklusive Schlüsselträgercode, die Räumlichkeiten und Standorte der Tresore, die Anzahl und Funktion der anwesenden Mitarbeitenden, den Zeitpunkt des Eintreffens weiterer Mitarbeiterinnen oder den Aufnahmebereich der Überwachungskameras. Für den ehemaligen Hauswart beantragt die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren.
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Für weitere vier Beschuldigte fordert die Staatsanwaltschaft Strafen von sieben und acht Jahren. Zwei sollen die Hauptorganisatoren gewesen sein. Einer soll für die Unterkünfte und die Chauffeurdienste verantwortlich gewesen sein. Ein weiterer Beschuldigter soll sein Bordell als Unterkunft und Treffpunkt zur Verfügung gestellt haben und zudem an einem versuchten Raubüberfall auf Gübelin beteiligt gewesen sein.