2 Jahre Gefängnis

Schlachtabfälle in Milchkasten gelegt: Luzerner Gericht verurteilt Erpresser

11.01.2023, 11:14 Uhr
· Online seit 11.01.2023, 06:41 Uhr
Er deponierte tierische Innereien, einen abgetrennten Schafskopf sowie ein blutgetränktes Schafsfell im Briefkasten einer Frau aus Sursee. Damit versuchte der Beschuldigte Geld einzutreiben – er forderte die Überweisung von 100'000 Franken. Nun hat das Luzerner Kriminalgericht den 75-jährigen Mann verurteilt.
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Die Drohungen, Erpressungen und Sachbeschädigungen haben im Jahr 2016 begonnen. Der Beschuldigte soll unter anderem das Auto der Frau aus Sursee in deren Tiefgarage beschädigt haben. Anderseits wurden in ihrem Milchkasten zuerst tierische Innereien, dann ein abgetrennter Schafskopf, ein Schafsfuss und schliesslich ein blutgetränktes Schafsfell deponiert, wie aus dem am Dienstag veröffentlichen Urteil hervorgeht.

Auslöser ist jahrelanger Streit mit Ex-Mann

Der Frau ist der Kragen geplatzt, als der Beschuldigte ihr in einem Brief drohte: Sollte er die geforderten 100'000 Franken nicht innerhalb eines Monats erhalten, passiere etwas. Daraufhin erstattete die Frau Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.

Hintergrund dieser Taten ist laut Anklageschrift ein schon mehrere Jahre schwelender Konflikt zwischen dem Beschuldigten und dem von der Frau getrennt lebenden Ehemann. Im August 2020 wurde der Beschuldigte schliesslich verhaftet. In der Folge legte dieser – bis auf die Tatvorwürfe der Sachbeschädigungen am Auto – ein Geständnis ab, das er an seiner Schlusseinvernahme dann aber teilweise widerrief.

«Eindeutige Symbolik»

Die Symbolik sei eindeutig, schreibt das Gericht im Urteil. Die Frau aus Sursee sollte eingeschüchtert werden. Die Klägerin sollte in Angst und Schrecken versetzt werden. Der Beschuldigte sei gezielt gegen die Frau vorgegangen, obwohl diese in keinem Schuldverhältnis mit ihm stand, heisst es im Urteil. So wollte er sie dazu bringen, ihren Ehemann dazu zu bewegen, das Geld zu bezahlen. Er nutzte sie als Spielball. Das perfide Vorgehen des Beschuldigten in Selbstjustiz sei verwerflich, heisst es.

Das Luzerner Gericht sprach den Beschuldigten unter anderem der mehrfachen Sachbeschädigung, der versuchten Erpressung, der Drohung, der Nötigung und der mehrfachen Verunreinigung fremden Eigentums schuldig. Dafür verurteilte das Gericht den 75-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Zudem hat der Mann eine Busse von 3000 Franken zu bezahlen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Berufung wurde bereits angemeldet.

(red./sda)

veröffentlicht: 11. Januar 2023 06:41
aktualisiert: 11. Januar 2023 11:14
Quelle: sda

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