Schlappe für Luzerner Migrationsamt
Wer nur kurz verheiratet ist und sich scheiden lässt hat kein Recht, weiterhin in der Schweiz zu Leben. Laut Gesetz müssen die ausländischen Ehegatten das Land verlassen. Anders sieht es aus, wenn jemand Opfer von häuslicher Gewalt geworden ist.
Genau das war bei der Kosovarin der Fall, wie die «Luzerner Zeitung» berichtet. Sie wurde während der Ehe unter anderem geschlagen. Deshalb hatte sie sich vor Bundesgericht erfolgreich dagegen gewehrt, dass ihre Aufenthaltsbewilligung nicht verlängert wurde.
Nun, bei der zweiten Beschwerde, ging es um den Trennungszeitpunkt. Auch hier entschieden die höchsten Richter zu Gunsten der Kosovarin. Die Frau hätte zwischen der gewalttätigen Ehe oder dem Entzug der Aufenthaltsbewilligung entscheiden müssen. Dies sei nicht zumutbar.
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(red.)