Häusliche Gewalt

Schlappe für Luzerner Migrationsamt

· Online seit 30.04.2021, 18:09 Uhr
Eine Kosovarin aus dem Kanton Luzern darf trotz Scheidung in der Schweiz bleiben. Das Bundesgericht hat zum zweiten Mal eine Beschwerde gutgeheissen.
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Wer nur kurz verheiratet ist und sich scheiden lässt hat kein Recht, weiterhin in der Schweiz zu Leben. Laut Gesetz müssen die ausländischen Ehegatten das Land verlassen. Anders sieht es aus, wenn jemand Opfer von häuslicher Gewalt geworden ist.

Genau das war bei der Kosovarin der Fall, wie die «Luzerner Zeitung» berichtet. Sie wurde während der Ehe unter anderem geschlagen. Deshalb hatte sie sich vor Bundesgericht erfolgreich dagegen gewehrt, dass ihre Aufenthaltsbewilligung nicht verlängert wurde.

Nun, bei der zweiten Beschwerde, ging es um den Trennungszeitpunkt. Auch hier entschieden die höchsten Richter zu Gunsten der Kosovarin. Die Frau hätte zwischen der gewalttätigen Ehe oder dem Entzug der Aufenthaltsbewilligung entscheiden müssen. Dies sei nicht zumutbar.

Lies den ganzen Artikel auf luzernerzeitung.ch

(red.)

veröffentlicht: 30. April 2021 18:09
aktualisiert: 30. April 2021 18:09
Quelle: PilatusToday

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