Luzerner Volksschulen

Schulen schieben Begabtenförderung an den Kanton ab

· Online seit 02.10.2023, 09:03 Uhr
Die Begabtenförderung an den Luzerner Volksschulen lässt zu wünschen übrig. Zu diesem Schluss kommt eine Analyse des Projekts Ateliers für Hochbegabte AfH. Diese zeigt: Gewisse Schulen nehmen ihren Auftrag zur Begabtenförderung nicht oder zu wenig wahr.
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Die Schweizer Volksschulen des Kantons Luzern haben den Auftrag, alle Lernenden zu fördern. Wie die Luzerner Zeitung schreibt, gilt das für schulisch schwächere Kinder, aber auch für überdurchschnittlich begabte Kinder. Diese werden im Kanton Luzern seit fünf Jahren zusätzlich in Ateliers für Hochbegabte (AfH) gefördert. Angeboten werden Ateliers wie Robotik, Chinesisch, Philosophie aber auch Kunst und Zeichnen. Kinder der 3. bis 6. Primarklasse, die für das Angebot zugelassen sind, dürfen einmal pro Woche während der Unterrichtszeit ein solches Atelier besuchen.

Ateliers für Hochbegabte sind beliebt

Wie eine Studie der Dienststelle Volksschulbildung zeigt, ist das Angebot zunehmend beliebt. Im ersten Jahr war das Angebot von 126 Schülerinnen und Schülern an zwei verschiedenen Standorten genutzt worden. Mittlerweile sind es 230 Kinder an vier Standorten in Luzern, Sursee, Malters und Emmenbrücke.

Angebot wird nicht ausgebaut

Um zu entscheiden, wie es mit dem Projekt AfH weitergehen soll, wurde es im laufenden Jahr evaluiert. Die Dienststelle Volksschulbildung DVS kommt zum Schluss: Das Angebot soll institutionalisiert, aber nicht weiter ausgebaut werden. Dies könnte sonst dazu führen, dass viele Schulen ihre Verantwortung im Bereich Begabtenförderung nicht wahrnehmen, heisst es im Dokument, in dem die geplanten Massnahmen für das AfH-Projekt aufgeführt werden.

Begabtenförderung ist Aufgabe der Volksschule

Darin wird auch festgehalten, dass die Förderung hochbegabter Kinder primär die Aufgabe der Volksschule ist. Es gebe aber Kinder, die an ihren Schulen nicht angemessen gefördert würden und ihr Potenzial nicht ausschöpfen könnten, so die DVS. An einigen Schulen sei das Projekt AfH die einzige Massnahme für Begabtenförderung.

Schulen müssen BBF-Konzepte vorweisen

Dieser Entwicklung will die DVS nun Gegensteuer geben und die Gemeindeschulen in die Pflicht nehmen. So steht im Massnahmenplan: «Die Schulen müssen sich künftig mit dem Thema der Begabtenförderung (BBF) vermehrt auseinandersetzen». Jede Schule müsse eine Lehrperson als BBF-Verantwortliche bestimmen und ein BBF-Konzept vorweisen können. Dieses müsse Bestandteil des IF-Konzepts (Integrative Förderung) der Schule vor Ort sein. Auch sollen sich die Schulen vermehrt an den Stärken der Kinder orientieren.

Neue Angebote für Intelligenzbereiche

Obwohl die Ateliers des Kantons nicht weiter ausgebaut werden sollen, will der Kanton das Angebot mit weiteren Massnahmen optimieren und dessen Zielgruppe schärfen. Die Atelierthemen sollen erweitert und neue Intelligenzbereiche abgedeckt werden. Auch sollen zusätzliche Standorte unter dem Fokus der Chancengleichheit geprüft werden. «Uns ist eine Verteilung im ganzen Kanton wichtig», sagt Martina Krieg, Leiterin der Dienststelle Volksschulbildung, gegenüber der Luzerner Zeitung. Und: «Bei zu vielen Anmeldungen könnte ein Losverfahren zum Einsatz kommen».

Wie viele hochbegabte Kinder es im Kanton Luzern gibt, wird laut Krieg nicht erfasst. «Insgesamt geht man davon aus, dass etwas 2 bis 5 Prozent der Lernenden hoch- oder höchstbegabt sind.»

(red.)

veröffentlicht: 2. Oktober 2023 09:03
aktualisiert: 2. Oktober 2023 09:03
Quelle: PilatusToday

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