Stimmrecht

Staatspolitische Kommission lehnt Ausländerstimmrecht in Luzern ab

· Online seit 22.09.2022, 14:08 Uhr
Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Luzerner Kantonsrats lehnt das Stimm- und Wahlrecht auf Gemeindeebene für Ausländerinnen und Ausländer ab. Sie ist der Ansicht, dass eine Einbürgerung weiterhin Voraussetzung für das Stimm- und Wahlrecht bleiben soll.
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Die Kommission lehnt damit eine entsprechende Einzelinitiative aus den Reihen der SP ab, wie sie am Donnerstag mitteilte. Das Kantonsparlament wird die Einzelinitiative an der Oktober-Session beraten.

Bereits im Frühling 2021 hatte sich der Rat mit dieser Thematik beschäftigt. Dabei lehnte er die Einzelinitiative der ehemaligen Kantonsrätin Marianne Wimmer-Lötscher (SP) - gleich wie die Regierung - mit 73 zu 39 Stimmen zwar ab.

Trotzdem war das Thema politisch nicht vom Tisch: Damit eine Einzelinitiative weiterbearbeitet und eine Kommission zu ihrem Thema eingesetzt wird, genügt es, wenn sie von einem Drittel des Kantonsrats unterstützt wird. Letztlich müssen die Stimmberechtigten das Ausländerstimmrecht gutheissen.

Nun also prüfte die SPK das Anliegen und kommt zum Schluss, dass bezüglich des Stimm- und Wahlrechts für Ausländerinnen und Ausländer schweizweit grosse Unterschiede in der Gesetzgebung bestünden und politische Vorstellung in der Gesellschaft vielfältig seien. Aus ihrer Sicht wäre deshalb eine einheitliche Lösung sinnvoll, zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht absehbar.

Mehrere Anläufe gescheitert

Konkret verlangt die Einzelinitiative, die Kantonsverfassung sei so anzupassen, dass Gemeinden in ihren Angelegenheiten Ausländerinnen und Ausländern das Stimm- sowie das aktive und passive Wahlrecht erteilen können. In mehreren Kantonen ist dies aktuell der Fall.

Bereits 2006 hatte das Kantonsparlament die Einführung eines Ausländerstimmrechts auf Gemeindeebene im Rahmen der Verfassungsrevision verworfen. 2011 lehnten die Luzerner Stimmberechtigten die Initiative «Mit(be)stimmen», die ein Ausländerstimmrecht forderte, mit einem Nein-Stimmenanteil von 84 Prozent ab.

Aus Sicht der Kommissionsmehrheit veränderte sich die Situation seitdem nicht grundlegend. Deshalb solle das Stimm- und Wahlrecht weiterhin an das Bürgerrecht gekoppelt sein. Zusätzliche Partizipationsmöglichkeiten, wie beispielsweise das Instrument des Bevölkerungsantrags in der Stadt Luzern zeigten, dass eine politische Partizipation für Einwohnerinnen und Einwohner auch ohne Stimm- und Wahlrecht möglich sei, wenn dies einem Bedürfnis der Gemeinde entspreche.

Stadt-Land-Graben

Die Kommission befürchtet zudem, dass die von der Einzelinitiative geforderte Regelung eine Vielzahl von kommunalen Abstimmungen nach sich ziehen und zugleich den Stadt-Land-Graben vertiefen würde.

Die SP bedauerte in einer ersten Reaktion den Entscheid der Kommission und kritisierte deren «antiliberale Argumente». Die Partei hoffe, dass sich der Kantonsrat mutiger zeige und dem «Demokratieupdate» den Weg bereitet. Dieses würden andere, durchaus ländlichere Kantone wie Graubünden oder Appenzell Ausserrhoden kennen.

veröffentlicht: 22. September 2022 14:08
aktualisiert: 22. September 2022 14:08
Quelle: sda

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