Stadtregierung will keine Airbnb-Lizenzen
Eine stärkere Regulierung sei notwendig, hält die Stadtregierung in ihrer Antwort auf den Vorstoss fest. Dies wolle man aber über die Bau- und Zonenordnung (BZO) erreichen, indem eine Nutzungsänderung zur kommerziellen Kurzvermietung klar baubewilligungspflichtig werde.
Der Vorstoss aus den Reihen der GLP fordert eine kommunale Registrierungspflicht ab 2022 für die kurzzeitige Vermietung von Wohnraum. Dazu solle die Stadt kostenpflichtige Lizenzen ausstellen, die an verschiedene Bedingungen geknüpft sind. So müssten die Gesuchsteller etwa im Haus oder einem Nebengebäude wohnen.
Aktuell kein Thema
Doch die Stadtregierung will kein neuartiges Lizenzwesen. Die BZO sei das geeignete Instrument, das auch andere Städte für die Regulierung gewählt hätten. Aufgrund des deutlichen Nachfragerückgangs nach Tourismusangeboten in der Stadt sei es derzeit auch nicht nötig, den Vorgang mit einer Planungszone zu beschleunigen.
Wie die Stadtregierung weiter mitteilt, sieht sie aber auch Potential im Vorstoss. So wolle sie die darin vorgeschlagene Registrierungsnummer für Vermieter prüfen, die auf Inseraten angegeben werden müsste.