«Todespfleger» von Luzern muss im Gefängnis bleiben
In den letzten Jahren hatte der Verurteilte immer wieder Anträge auf vorzeitige Haftentlassung gestellt, welche allesamt abgelehnt wurden. Auch das letzte Gesuch wurde jetzt abgelehnt, die Voraussetzungen für eine vorzeitige Entlassung seinen nicht gegeben, schreibt das «Regionaljournal».
Brisanter Fall jährt sich zum 20. Mal
Der Leiter des Justizvollzugs, Stefan Weiss, erklärte gegenüber dem «Regionaljournal», dass zwei Faktoren bei der Beurteilung entscheidend seien. Einerseits ein gutes Verhalten hinter Gittern, andererseits müsse davon ausgegangen werden können, dass der Täter in Freiheit nicht mehr straffällig wird. Laut verschiedenen Gutachten sei genau dieser Punkt beim «Todespfleger» nicht gegeben. Damit bleibt der ehemalige Pfleger weiterhin in Haft, wo er seit Juni 2001 seine lebenslängliche Strafe absitzt.
(red.)