Verstoss gegen Maskenpflicht: Zwei Personen müssen 3000 Franken bezahlen
Die beiden Privatpersonen trugen im Herbst 2020 während der Coronapandemie im Zug von Zürich nach Luzern und am Bahnhof Luzern keine Gesichtsmaske. Diese beiden Fälle landeten im Mai 2021 vor dem Bezirksgericht Luzern – dieses sprach damals die beiden Personen frei. Der Grund: Es gab zu diesem Zeitpunkt keine kantonale Verordnung, die das Nichttragen der Gesichtsmaske sanktionierte.
Berufung erfolgreich
Die Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen die Urteile ein. Nun hat das Luzerner Kantonsgericht entschieden, dass die Privatpersonen doch gebüsst werden. Das Gericht stützt sich beim Entscheid auf das Epidemiengesetz. In einer besonderen Lage würden Massnahmen kantonaler wie auch Massnahmen des Bundesrates dem Epidemiengesetz unterliegen. Damit macht sich eine Person strafbar, wenn sie gegen Massnahmen des Bundesrates verstösst.
Verfahren kostet mehrere tausend Franken
Darunter falle auch das Nichttragen einer Gesichtsmaske im Bahnhof oder einem Zug ohne gültiges Attest. Das Luzerner Kantonsgericht bestraft die beiden Beschuldigten mit einer Busse von 100 Franken. Zusätzlich müssen sie die Verfahrenskosten von über 3000 Franken bezahlen.
Die Urteile sind nicht rechtskräftig und können angefochten werden.
(red.)