Der Verteidiger des ehemaligen Leiters der Luzerner Dienststelle Informatik (DIIN) hat am Donnerstag vor Kantonsgericht einen Freispruch gefordert. Allenfalls sei die Verurteilung wegen sich bestechen lassen an die Vorinstanz zurückzuweisen. Er sprach von einem "Befreiungsschlag der Regierung".
Seinem Mandanten sei Genugtuung und Schadenersatz für 31 Tage U-Haft zuzugestehen, sagte der Anwalt bei seinem Plädoyer. Dem Beschuldigten seien die Verteidigungskosten zu entschädigen, beschlagnahmte Gegenstände und Vermögenswerte herauszugeben und gesperrte Bankkonten freizugeben.
Er bemängelte, die Anklage beruhe auf Vermutungen, Behauptungen und Verschwörungstheorien. So tauge ein Interessenskonflikt alleine nicht als rechtliche Begründung für einen Schuldspruch. Es müsste ein Missbrauch des Ermessensspielraums vorliegen. Wenn also sein Mandant eigene finanzielle Interessen höher gewichtet hätte als die Interessen des Kantons als sein Arbeitgeber.
Dass dies nicht der Fall gewesen sei, untermauerte der heute 51-jährige ehemalige Kantonsangestellte bei der Befragung mit verschiedenen Beispielen. So habe er die Kosten beim Strategieprozess, beim Servicedesk und bei der Beschaffung von Hardware eingespart. Sein Verteidiger führte aus, hätte er den eigenen Profit vor Augen gehabt, so
hätte er etwa Strategieaufträge nicht heruntergefahren.
"Kein finanzieller Schaden"
Von den rund 1'500 Aufträgen, die in der Amtszeit des Beschuldigten vergeben wurden, gebe es einen einzigen Auftrag, den der Beschuldigte an die Firma vergab, mit der dieser einen Vertrag hatte. Dabei sei es um 13'000 Franken gegangen in einer Dienststelle mit einem Budget von 50 Millionen Franken im Jahr, von denen 15 Millionen Franken für externe Aufträge verwendet würden.
Zum Zeitpunkt der Strafanzeige 2013 sei dem Regierungsrat klar gewesen, dass es nicht um einen finanziellen Schaden gehe, sagte der Verteidiger. Weder ein Bericht der Finanzkommission noch Regierungsratsbeschlüsse enthielten Anzeichen für einen finanziellen Schaden.
Der Regierungsrat, namentlich der damalige Finanzdirektor Marcel Schwerzmann als direkter Vorgesetzter des Beschuldigten, habe unter grossem Druck gestanden. "Die Strafanzeige interpretieren wir als Befreiungsschlag."
Kritik am Urteil
Der ideelle Schaden, der geltend gemacht werde, habe sich der Kanton selber zuzuschreiben. So hätte das Vertrauen in die Regierung etwa geschmälert werden können, weil für die Besetzung des Dienststellenleiters kein Überprüfungsprozess erfolgte, oder aber von Regierungsseite geäusserte Vermutungen zu möglichen finanziellen Schäden, was einer Vorverurteilung gleichkomme.
Die Verteidigung bemängelte das Urteil der Vorinstanz. So habe dies etwa festgehalten, dass die Provisionen als Gegenleistungen für von der DIIN erhaltene Aufträge erfolgte. "Das ist schlichtweg falsch." Die Gegenleistung erfolgte für den Tipp aus dem Jahr 2008, wonach es im Kanton Luzern Bedarf für IT-Leistungen gebe.
(Quelle sda)