Wer Angehörige pflegt, erhält ab Neujahr einen Zustupf
Unsere Gesellschaft wird immer älter. Damit wächst auch der Bedarf an Menschen, die gepflegt werden müssen. Eines sei klar, schreibt der Kanton Luzern in einer Mitteilung. Ohne betreuende Angehörige wäre vieles undenkbar. Diese Arbeit verdiene deshalb eine entsprechende Anerkennung.
Diese Menschen würden am nationalen Tag für Pflegende und Betreuende im Fokus stehen, wird die Luzerner Gesundheits- und Sozialdirektorin Michaela Tschuor in einer Mitteilung zitiert. «Im Kanton Luzern gibt es Angehörige, die regelmässig und auch über einen längeren Zeitraum hinweg Familienmitglieder betreuen und pflegen», sagt sie. «Was sie leisten, ist enorm wertvoll für die Gesellschaft und verdient meine allergrösste Anerkennung.»
Zustupf ab Neujahr möglich
Der Kanton Luzern will deshalb Betreuende finanziell unterstützen. Wer regelmässig Personen bei alltäglichen Aufgaben wie einkaufen oder essen unterstützt, hat ab dem 1. Januar möglicherweise Anspruch auf Anerkennungszulagen, heisst es in der Mitteilung. Die betreuten Personen selber bekommen einen Gutschein für bestimmte Entlastungsangebote. Eine Bedingung ist, dass sie Hilflosenentschädigung beziehen.
Anmeldung erfolgt über betreute Person
Die Anerkennungszulage beträgt pro Kalenderjahr 800 Franken. Der Betrag wird von der Ausgleichskasse direkt an die betreuenden Angehörigen ausbezahlt. Angemeldet werden, müssen die Angehörigen über die betreuten Personen. Es können maximal zwei Angehörige angegeben werden. Der Betrag wird in diesem Fall gesplittet.
Da die Anerkennungsleistung erst ab 2024 in Kraft tritt, können auch die Gesuche erst ab dem 1. Januar 2024 eingereicht werden.
(red)