Coronavirus

«Wichtiges Signal der Regierung»: Verband und Politik sind zufrieden mit Kita-Unterstützung

22.04.2020, 10:06 Uhr
· Online seit 21.04.2020, 17:32 Uhr
Der Kanton Luzern will verhindern, dass Kindertagesstätten aufgrund der Coronakrise Konkurs gehen. Der Regierungsrat hat deshalb entschieden, eine Ausfallentschädigung zu entrichten.
Anzeige

Vier Millionen Franken stellen Kanton und Gemeinden gemeinsam als Ausfallentschädigung den Kitas zur Verfügung. Dies soll für die Monate April bis Juni reichen und wird von Kanton und Gemeinden hälftig bezahlt.

Simone Sprecher, Regionalleiterin Zentralschweiz des Branchenverbandes Kibesuisse, begrüsst den Entscheid sehr. «Es ist ein wichtiges Signal der Regierung. Wir hoffen, dass die Umsetzung auch die gewünschte Wirkung zeigt, nämlich die Erhaltung der Kitas bis nach der Coronakrise», sagt sie auf Anfrage von PilatusToday. Ob die vier Millionen Franken zur Unterstützung der Kitas und Tagesfamilien ausreichen, kann Sprecher noch nicht beurteilen. Es komme auch darauf an, wann der Apell, die Kinder zu Hause zu betreuen, aufgehoben werde.

«Wünschte, es wäre schneller gegangen»

Auch Urban Sager, SP-Kantonsrat ist zufrieden, dass sich nun etwas tut. Die SP Kanton Luzern hatte am 9. April die Petition «Eltern von Betreuungskosten entlasten – Finanzierung der Kitas sichern» unterschrieben» lanciert. Am Montag wurden die gesammelten Unterschriften dem Regierungsrat übergeben. «Wir haben lange auf das Thema hingewiesen. 660 Personen hatten unsere Petition unterschrieben.»

Urban Sager hätte sich gewünscht, dass sich der Kanton Luzern schneller für eine Lösung stark gemacht und es den Druck der Parteien nicht gebraucht hätte. «Andere Kantone waren in diesem Punkt schneller. Kitas sind wichtig, das hat auch der Kanton gesagt.»

Laut Sager werde sich zeigen, ob die finanzielle Spritze für die Kitas ausreicht. «Wenn die Schulen wieder aufgehen und die Eltern ihre Kinder wieder in die Kita geben können, braucht es dann auch keine Ausfallentschädigung mehr.»

Die Gelder werden nur subsidiär und unter gewissen Bedingungen gewährt. So werden zum Beispiel ausbezahlte Kurzarbeitsentschädigungen eingerechnet. Die Kitas müssen verschiedene Kriterien erfüllen, damit sie die Entschädigung erhalten.

veröffentlicht: 21. April 2020 17:32
aktualisiert: 22. April 2020 10:06
Quelle: PilatusToday

Anzeige
Anzeige
redaktion@pilatustoday.ch