Wie neutral ist die Luzerner Staatsanwaltschaft gegenüber der Polizei?
Die Luzerner Staatsanwaltschaft kommt zum Schluss, dass die Beamten bei der Verhaftung von Alt Kantonsrätin Joos weder ihr Amt missbraucht noch Freiheitsberaubung begangen haben. Heidi Joos wird dies nicht akzeptieren und hat beim Kantonsgericht Beschwerde eingereicht (PilatusToday berichtete).
In ihrer Beschwerde kritisiert Joos nicht nur das Ergebnis der Untersuchung und die Einstellung des Verfahrens gegen die Polizisten, sondern auch die Tatsache, dass die Luzerner Staatsanwaltschaft mit dem Fall betraut wurde. Staatsanwalt und Polizei arbeiten «eng zusammen» und die meisten Klagen gegen Polizeibeamte würden im Sande verlaufen, heisst es im Beschwerdebrief. Deshalb habe auch «Amnesty International» in einem Bericht gefordert, eine unabhängige Instanz für Klagen gegen die Polizei einzurichten.
Dass Polizei und Staatsanwaltschaft eng zusammenarbeiten ist unbestritten, doch wie wirkt sich diese Nähe auf die Ermittlungsarbeit aus?
Es braucht Unabhängigkeit und Distanz
«Es gibt immer wieder Hinweise darauf, dass die Nähe zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei die Ermittlungen beeinflusst», so Amnesty International Sprecher Beat Gerber gegenüber «Zentralplus». Es käme häufig vor, dass die untersuchende Instanz «Hemmungen» habe, sich gegen Mitglieder der Polizei zu stellen. Im Falle von Heidi Joos müsse das Kantonsgericht entscheiden, Amnesty International kennt keine Details zum Fall.
Damit aber künftig weniger Zweifel bei Urteilen für oder gegen Mitglieder des Polizeikorps aufkommen, fordert die Organisation, dass sich ein Sonderstaatsanwalt um solche Fälle kümmert. «Wenn die Untersuchung unabhängig und aus der nötigen Distanz erfolgt, wird sichergestellt, dass keine Rücksicht genommen wird auf persönliche Beziehungen oder Hierarchien», sagt Gerber gegenüber «Zentralplus».
(red.)