Gefängnis

Zentralschweizer Kantone schieben Haft auf

· Online seit 22.04.2020, 06:53 Uhr
Aufgrund des Coronavirus verschieben einige Kantone in der Schweiz die Haft im Bereich der Kurzstrafen. So soll das Ansteckungsrisiko auf ein Minimum reduziert werden. Auch in der Zentralschweiz.
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Wegen des Coronavirus müssen in mehreren Kantonen manche verurteilte Kriminelle ihre Gefängnisstrafe nicht antreten. Das Ziel dabei ist, das Infektionsrisiko wegen der Überbelegung in Gefängnissen zu minimieren.

Stefan Weiss, Leiter Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug des Kantons Luzern, erklärt, dass der Strafvollzug grundsätzlich bei keiner Person aufgeschoben wird. «Einzig in Fällen, wo verurteilte Personen eine kurze Freiheitsstrafe nicht antreten, halten wir im Moment die Aufträge an die Polizei zurück, diese Personen zu verhaften», so Weiss. Ausserdem betont er, dass die aktuelle Situation im Gefängnis Grosshof in Kriens bezüglich des Coronavirus ruhig sei und keine inhaftierte Person mit dem Virus infiziert sei.

Auch beim Kanton Nidwalden wird keine Haft aufgeschoben, wie Sabine Olivier-Deutsch, Leiterin Amt für Justiz Kanton Nidwalden, bestätigt. «Mit Ausnahme bei verurteilten Personen, welche dem Aufgebot zur kurzen Freiheitsstrafe nicht nachkommen, schalten wir momentan die Polizei nicht ein, um die Personen festzunehmen.»

«Momentan werden Kurzstrafen aufgeschoben»

Im Kanton Schwyz werden momentan keine Kurzstrafen in Arrest umgewandelt. Dies bestätigt Bruno Suter, Vorsteher Amt für Justizvollzug Kanton Schwyz gegenüber PilatusToday: «Im Einklang mit anderen Kantonen des Strafvollzugskonkordates Nordwest- und Innerschweiz werden aktuell im Bereich des Kurzstrafenvollzuges keine neuen Aufgebote zum Vollzug versandt.» Dies betreffe insbesondere die sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen, also Umwandlungen von nicht bezahlten Bussen und Geldstrafen, sowie kurze Freiheitsstrafen von wenigen Tagen und Monaten.

Nur wenn keine Gefahr bestehe

Suter betont: «Nur in Fällen, bei welchen keine Gefahr für die Bevölkerung besteht, wird es als vertretbar erachtet, den Antritt des Vollzuges vorübergehend aufzuschieben, um das Kantonsgefängnis entsprechend von diesen Fällen zu entlasten für allfällige Isolationen.» Die übrigen Strafvollzugsfälle seien von diesem temporären Aufgebots-Aufschub nicht betroffen.

Auch die Kantone Uri und Zug schieben den Arrest für Kurzstrafen auf. Wie auch im Kanton Schwyz betrifft dies nur Kurzstrafen, wie es auf Anfrage heisst. Beim Kanton Zug sei ein einziger Fall bekannt, bei dem die Haft aufgeschoben wurde. Wie lange diese Massnahme dauern wird, ist unklar.

Da dürfte der ein oder andere Verurteilte sein Leben in der Freiheit noch etwas länger geniessen können.

veröffentlicht: 22. April 2020 06:53
aktualisiert: 22. April 2020 06:53
Quelle: PilatusToday

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