Zwei Frauen wegen Einbrüchen in Luzern und Zug verurteilt
Das Luzerner Kriminalgericht hat die beiden Frauen zu Gefängnisstrafen von 2 Jahren und 8 Monaten respektive 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Ausserdem werden sie für acht Jahre des Landes verwiesen, wie es in dem am Montag publizierten Urteil des Kriminalgerichts heisst.
Deliktsumme von je 200'000 Franken
Die beiden Beschuldigten lebten in Italien und reisten jeweils für Einbrüche in die Schweiz. Auch in anderen Ländern hätten die 27-Jährige von unbekannter Nationalität und eine 22-Jährige mit kroatischer Staatsbürgerschaft Einbrüche verübt. In mehreren Ländern sind die Einbrecherinnen vorbestraft.
Im Zeitraum zwischen Ende Juli bis Ende September 2018 begingen die Komplizinnen mehrere Einbrüche in den Kantonen Luzern und Zug. Das Kriminalgericht schätzt die Deliktsumme für beide Frauen auf je 200'000 Franken.
Lebensunterhalt verdienen
Für das Kriminalgericht ist klar, dass die Angeklagten die Einbrüche verübten, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Sie seien organisiert vorgegangen und hätten die Arbeiten unterteilt, so dass das Kriminalgericht von einem bandenmässigen Vorgehen ausgeht.
Bei einem Einbruch Ende September konnten die beiden Frauen schliesslich festgenommen worden. Als die Polizei am Tatort eintraf, flüchteten die Einbrecherinnen, konnten jedoch nach einer kurzen Verfolgungsjagd gefasst werden.
Urteil des Luzerner Kriminalgerichts
Das Kriminalgericht sprach die Beschuldigten des gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls, der Sachbeschädigung, des Hausfriedensbruchs, der Hinderung einer Amtshandlung und Verstössen gegen die Ausländergesetzgebung schuldig. Zusätzlich zu den Freiheitsstrafen brummte das Gericht den Angeklagte Geldstrafen auf. Die Verfahrenskosten von über 30'000 Franken müssen die Beschuldigten berappen.
Die Urteile sind rechtskräftig. Während die Staatsanwaltschaft Freiheitsstrafen von 4 Jahren 6 Monaten respektive 4 Jahren 7 Monaten beantragt hatte, plädierte die Verteidigung für bedingte Freiheitsstrafen von 18 Monaten. Das Gericht sah indes nicht bei allen vom Staatsanwaltschaft angeführten Einbrüchen eine Beteiligung der Frauen als erwiesen an.