Gerichtsurteil

Beschwerde gegen Doppelspurausbau in Hergiswil teilweise gutgeheissen

· Online seit 14.05.2020, 12:45 Uhr
Ungenügende Lärmschutzmassnahmen, ungenügender Schutz gegen die Strahlen der Fahrleitungen sowie der nicht konforme Abfluss des Regenwassers: Das sind Gründe, weshalb Private Beschwerde gegen den Ausbau einer Doppelspur in Hergiswil eingereicht haben. Dieser wurde teilweise stattgegeben.
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Die Beschwerde bezüglich des Lärmschutzes hat das Bundesverwaltungsgericht abgewiesen, weil es diese als unverhältnismässig erachtet. Die Beschwerdeführer hätten verlangt, dass die Züge langsamer an ihren Grundstücken vorbeifahren und sich die Züge nicht kreuzen dürften.

Angenommen hat das Bundesgericht jedoch die Beschwerde bezüglich der zu hohen Strahlung. Im Projekt werden daher Veränderungen vorgenommen, damit die Strahlenwerte eingehalten werden können.

Auch für den problematischen Wasserabfluss wurde eine Lösung gefunden. So soll das Fundament für die Lärmschutzwand abgekippt werden, damit das Wasser nicht auf das Grundstück der Eigentümer läuft. Die beiden Änderungen werden in die neue Planung einfliessen, müssen aber noch ein Plangenehmingungsverfahren durchlaufen.

Aufgrund der Beschwerden haben sich die Bauarbeiten am Doppelspurausbau nicht verzögert. Die aufschiebende Wirkung hat das Bundesgericht aufgehoben.

Die Strecke zwischen Hergiswil Schlüssel und Hergiswil soll auf zwei Spuren ausgebaut werden. Damit erhöht die Zentralbahn die Taktfrequenz. Das Ausbauprojekt der Zentralbahn kostet rund 35,5 Millionen Franken.

(Urteil A-5000/2018 und A-2996/2019 vom 5.5.2020)

veröffentlicht: 14. Mai 2020 12:45
aktualisiert: 14. Mai 2020 12:45
Quelle: PilatusToday

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