Wolfenschiessen

Gericht lehnt Entschädigung nach tödlichem Unfall ab

· Online seit 15.08.2023, 17:00 Uhr
2014 kamen auf einem Bahnübergang in Wolfenschiessen drei israelische Touristen ums Leben. Die Witwe des Unfallfahrers verlangte von der Haftpflichtversicherung Geld für seinen Verlust. Das Gericht stellt sich nun aber auf die Seite der Versicherung.
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Beim Unglück auf einem lediglich mit einem Andreaskreuz gesicherten Bahnübergang waren drei israelische Touristen gestorben. Fünf weitere waren schwer verletzt worden. Wie aus einem kürzlich publizierten Urteil des Zürcher Handelsgerichts hervorgeht, kann die Witwe des Unfallfahrers keine Ansprüche für seinen Schaden machen, da er für den Unfall verantwortlich gewesen sei.

Die Forderung über 70'000 Franken lehnt das Gericht ab. Der Witwe, die damals selbst schwer verletzt worden war, hatte die Versicherung hingegen 100'000 Franken für den eigenen Schaden zugesprochen.

Grobfahrlässig gehandelt

Der Fall wurde in Zürich behandelt, weil dort der Sitz der Versicherung liegt. Das Gericht stützt sich auf die Einschätzung der Staatsanwaltschaft Nidwalden und den Bericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust). Daraus ergibt sich, dass der Fahrer des Kleinbusses beim Queren des Bahnübergangs grobfahrlässig gehandelt habe, auch wenn er ortsunkundig war. Den Lokführer treffe keine Schuld am Unfall.

Der Fahrer hätte sich demnach absichern müssen, ob ein Zug entgegenkommt. Das Argument der Klägerin, dass der Übergang unübersichtlich und schlecht gesichert gewesen sei, weist das Gericht zurück. Auch dass es im Kleinbus laut und die Sicht schlecht gewesen sei, könne nicht geltend gemacht werden. Der Fahrer sei dafür verantwortlich, dass die Fahrgäste seine Aufmerksamkeit nicht stören, heisst es im Urteil.

Witwe muss rund 22'000 Franken zahlen

Die Versicherung habe den Beweis erbringen können, dass sie nicht verpflichtet sei, zu zahlen, schreiben die Richter. Dies weil der Kleinbus keine Fehler aufwies und der Fahrer den Unfall grobfahrlässig verschuldet habe.

Der Versicherung spricht das Gericht 12'400 Franken zu. Bezahlen muss diese die Klägerin ebenso wie die Gerichtsgebühr von 9500 Franken. Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

(sda)

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veröffentlicht: 15. August 2023 17:00
aktualisiert: 15. August 2023 17:00
Quelle: PilatusToday

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