Nidwalden strebt Systemwechsel bei Finanzierung an
Der Regierungsrat möchte den Systemwechsel nach dem positiven Echo auf 2021 vollziehen. Er hat eine entsprechende Änderung des Krankenversicherungsgesetzes an den Landrat überwiesen. Dieser dürfte die Vorlage im Herbst beraten.
Die Pflegeleistungen, die Menschen in Nidwaldner Altersheimen beziehen, werden durch die pflegebedürftige Person, ihre Krankenkasse und durch ihren Wohnkanton finanziert. Der Kanton übernimmt dabei die nicht gedeckten Kosten.
Zur Zeit werde der Fehlbetrag mit einer einheitlichen Normtaxe ausgeglichen, teilte die Staatskanzlei mit. Die Normataxe werde auf Basis der Kosten aller im Kanton anerkannten Leistungserbringer berechnet.
Mehrbelastung für Kanton
Künftig soll statt der Normtaxe eine Mischtaxe zur Anwendung kommen. Dabei werde für jedes Pflegeheim eine individuelle Taxe festgelegt, teilte die Staatskanzlei mit. Diese basiere zur Hälfte auf den Pflegekosten des entsprechenden Heims und zur Hälfte auf den Durchschnittskosten aller Altersheime. Dabei würden die Kosten der drei letzten Jahre herangezogen.
Berechnungen ergaben, dass 2018 der Kanton nach dem neuen System 45'000 Franken mehr hätte zahlen müssen. Insgesamt zahlt Nidwalden an die ungedeckten Pflegekosten 8,1 Millionen Franken jährlich.
Für diejenigen, die ambulant zu Hause gepflegt werden, gibt es keinen Systemwechsel. Änderungen gibt es aber bei der Vergütung von Mitteln und Gegenständen, etwa Gehhilfen oder Bandagen. Hier werden die Normtaxen durch Einzelvergütungen sichergestellt. Damit könnten die effektiven Kosten besser abgebildet werden, teilte die Staatskanzlei mit.