Dieses ziele darauf ab, die präventive Gefahrenabwehr im Verbund mit weiteren Stellen zu etablieren, um das Risiko von schweren Gewaltstraftaten in Nidwalden zu reduzieren, teilt die Nidwaldner Regierung am Montag mit.
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Bedrohungsmanagement verbessern
Das kantonale Bedrohungsmanagement diene als zentrale Anlaufstelle für alle Behörden, Firmen sowie Privaten und verbessere die Koordination und Kommunikation im Umgang mit Sicherheitsrisiken, heisst es weiter.
Die Teilrevision sieht auch eine Verbesserung der Bestimmungen zum Datenaustausch vor, ohne den Datenschutz zu vernachlässigen, wie die Regierung betont. Insbesondere im Bedrohungsmanagement sei ein schneller, sicherer und gesetzlich fundierter Austausch von Informationen zwischen verschiedenen Institutionen entscheidend.
Gesetz soll ab 2025 gelten
Zudem sei die gesetzliche Grundlage Voraussetzung, um die Zusammenarbeit im Rahmen des Projekts für gemeinsame Einsatzleitzentralen in der Zentralschweiz zu gewährleisten. Und die Revision sieht die Einführung einer automatisierten Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung vor.
Die Vernehmlassung dauert bis Mitte April. Die Beratung im Kantonsparlament ist im dritten Quartal dieses Jahres vorgesehen, sodass das revidierte Gesetz Anfang 2025 in Kraft treten kann.
(sda)