Als Todesursache sei ein akuter Herzstillstand festgestellt worden, als ein Mann in Nidwalden vor ungefähr einem Jahr verstarb. Er litt an einer Herzkrankheit. Soweit scheint dabei nichts ungewöhnlich. Fragen drängen sich allerdings auf, als man in der Wohnung des Verstorbenen ein Medikament findet, welches er angesichts seiner Vorerkrankung offenbar nicht hätte einnehmen sollen.
Daher ist der Todesfall zur Sache für die Staatsanwaltschaft Nidwalden geworden. Das berichtet die «Luzerner Zeitung». Sie hat gegen den Hausarzt des Mannes eine Strafuntersuchung wegen Verdacht auf fahrlässige Tötung eröffnet, weil dieser das Medikament verschrieben haben könnte.
Darauf hat der betreffende Arzt veranlasst, dass das Patientendossier in der Untersuchung nicht verwendet werden darf. Allerdings vergeblich: Das Bundesgericht hat die Versiegelung aufgehoben. Damit kann das Verfahren weitergehen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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