Obwalden will Sportler bei Förderung gleich behandeln
Während Nachwuchsathletinnen und -athleten in Obwalden bereits auf kantonale Unterstützung in unterschiedlicher Form zählen können, fehlt eine solche bei Leistungssportlern nach der Schulzeit. Der Regierungsrat will diese Lücke schliessen mit einem Nachtrag im Sportfördergesetz. Den Antrag ans Parlament veröffentlichte er am Dienstag.
Ein neuer Gesetzesartikel legt fest, dass Obwaldner Leistungssportlerinnen und Leistungssportler mit Beiträgen aus dem Swisslos-Fonds gefördert werden können. Sie müssen die obligatorische Schulzeit beendet haben und einen finanziellen Bedarf ausweisen.
Für Sportlerinnen und Sportler aus einer olympischen oder einer paralympischen Sportart kann ein Beitrag von jährlich maximal 12'000 Franken ausgerichtet werden. Bei nicht-olympischen Sportarten gilt ein Maximalbeitrag von 6000 Franken.
Jährlich rund 70'000 Franken
Entgegen der ursprünglichen Absicht, nicht-olympische und paralympische Sportler gleichzustellen, änderte die Regierung die Vorlage ab. In der Vernehmlassung hatte sich eine Mehrheit dafür ausgesprochen, insbesondere aus Gründen der Gleichstellung für paralympische Athleten dieselben Richtlinien zu verwenden wie bei Sportlern olympischer Disziplinen.
Die konkrete Höhe des jeweiligen Förderbeitrags bis zum Maximalbetrag wird durch den finanziellen Bedarf des einzelnen Sportlers oder der einzelnen Sportlerin ermittelt. Wiederholte Förderbeiträge sind möglich. Das Bildungs- und Kulturdepartement schätzt den jährlichen Aufwand auf rund 70'000 Franken.