100'000 Franken Geldstrafe für schimpfenden Autofahrer

07.09.2019, 13:09 Uhr
· Online seit 07.09.2019, 12:27 Uhr
Der Mann bezeichnete einen anderen als Tubel
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Ein Hupkonzert und eine Schimpftirade kommen einen Autofahrer aus dem Kanton Zürich teuer zu stehen. Das Obwaldner Kantonsgericht hat den 56-jährigen Mann zu einer bedingten Geldstrafe von über 100'000 Franken und einer Busse verurteilt.

Drei Delikte hatte die Anklage dem Mann zur Last gelegt. Er habe die Verkehrsregeln in grobem Masse verletzt, als er im August 2017 unterwegs zu einem Zahnarzttermin in Sarnen auf der Autobahn A8 einen Personenwagen rechts überholt habe. Weil er einem Strassenunterhaltsfahrzeug, das vor ihm in seinen Augen zu langsam gefahren war, Hupzeichen machte, habe er zudem missbräuchlich Warnsignale abgegeben.

Schliesslich sei er der mehrfachen Beschimpfung schuldig, weil er die Insassen des Strassenunterhaltsfahrzeugs als "Tubel" und Ärgeres betitelt habe und zu einem späteren Zeitpunkt bei einer Verhandlung vor der Staatsanwaltschaft Zürich gegenüber einem Abschleppunternehmer verbal ausfällig geworden sei.

Weniger dafür höhere Tagessätze
Die Anklage hatte eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 1'120 Franken, also 100'800 Franken, gefordert und dazu eine Busse von 10'000 Franken. Die Probezeit solle zwei Jahre betragen. Die Verteidigung argumentierte, die bedingte Geldstrafe sei Denkzettel genug, der Beschuldigte sei lediglich wegen mehrfacher Beschimpfung mit 20 Tagessätzen zu 300 Franken zu belegen.

Im Urteil, das erst im Dispositiv vorliegt und somit noch nicht rechtskräftig ist, hält das Gericht an der Busse von 10'000 Franken und an der bedingten Geldstrafe fest. Die Zahl der Tagessätze halbierte es zwar auf 45, erhöhte den Ansatz aber auf 2'300 Franken, woraus ein Total von 103'5000 Franken resultiert.

veröffentlicht: 7. September 2019 12:27
aktualisiert: 7. September 2019 13:09

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