Tierschutz

Anlauf der Sprungschanze Engelberg nicht mehr in Wildruhezone

· Online seit 09.07.2021, 10:05 Uhr
Die Skispringer holen in Engelberg nicht mehr in einer Wildruhezone Anlauf. Die Obwaldner Kantonsregierung hat den Perimeter mehrerer Wildruhezone angepasst, nachdem keine Einsprachen eingegangen sind, wie er am Freitag mitteilte.
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Der Anlauf der Sprungschanze von Engelberg reicht bis in den Wald und befand sich bislang in einer Wildruhezone. Um diese bislang stillschweigende Verletzung des Wildschutzes zu beseitigen, wird der Anlauf der Schanze auf den 1. August 2021 aus der Wildruhezone entlassen.

Auch ein Schlittelhang in Engelberg wird neu nicht mehr zur Wildruhezone gehören. Diese schattige Fläche sei für das Wild nicht von grosser Bedeutung, wurde die Änderung begründet.

In Engelberg und in Kerns gab es zudem Anpassungen bei zwei Wanderwegen, die durch die Wildruhezone führten, aber nicht mehr unterhalten werden. Die Vorschrift, dass Wanderinnen und Wanderer auf diesen Pfaden gehen müssen, wenn sie die Wildruhezone queren, macht damit keinen Sinn mehr.

Wildruhezonen haben das Ziel, Wildtiere vor Störungen durch Sport- und Freizeitaktivitäten ausgehen, zu schützen. Sie dürfen nur auf den in den Plänen der Wildruhezonen gekennzeichneten Wegen begangen werden.

veröffentlicht: 9. Juli 2021 10:05
aktualisiert: 9. Juli 2021 10:05
Quelle: sda

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