Kanton Obwalden

Ein Viertel der Betriebe verkauft Tabak und Alkohol an Minderjährige

11.12.2023, 11:50 Uhr
· Online seit 11.12.2023, 08:57 Uhr
Wer Alkohol- und Tabak an Minderjährige verkauft, macht sich strafbar. Trotzdem gibt es immer noch Betriebe, in denen Minderjährige Zigaretten, Wein oder auch Spirituosen erwerben können. Im Kanton Obwalden sind es rund ein Viertel, wie Testkäufe ergeben haben.
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Um Jugendliche vor dem Alkohol- und Tabakkonsum zu schützen, führt das blaue Kreuz im Auftrag aller Obwaldner Gemeinden im Herbst Alkohol- und Tabaktestkäufe durch.

Rund ein Viertel missachtet Verkaufsverbot

Im Kanton Obwalden wurden insgesamt 93 Testkäufe durchgeführt. 32 Betriebe wurden auf das Bierverkaufsverbot an unter 16-Jährige geprüft. Dabei wurde in acht Fällen das Verkaufsverbot missachtet. Der Spirituosenverkauf wurde in 39 Betrieben überprüft, wobei in neun Fällen Spirituosen an unter 18-Jährige verkauft wurden. Schliesslich wurde in 22 Betrieben die Einhaltung der Abgabebestimmungen für Tabak kontrolliert. In fünf Fällen wurde dagegen verstossen und Tabakprodukte an Minderjährige verkauft.

Quelle: Tele 1

Positive Entwicklung

In rund einem Viertel (24 Prozent) aller Fälle wurden demzufolge die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen nicht eingehalten. Im Vergleich zu den Ergebnissen im Vorjahr ist dies eine positive Entwicklung. Im Jahr 2022 wurden bei den Testkäufen insgesamt mehr als 40 Prozent illegale Verkäufe festgestellt. Trotzdem verstösst immer noch jeder vierte Betrieb gegen das Gesetz und ermöglicht Jugendlichen einen illegalen Zugang zu Rauschmitteln. Jolanda Huwyler, kantonale Jugendbeauftragte, meint zum diesjährigen Resultat: «Aus Sicht des Jugendschutzes ist die sinkende Anzahl an Verfehlungen und die vermehrte Alterskontrolle erfreulich. Für den Jugendschutz ist es wichtig, dass sich alle Verkaufsstellen konsequent an die Alterskontrolle halten.»

Würden Schutzbestimmungen von einzelnen Geschäften wiederholt missachtet, würden sie durch die zuständigen Gemeindemitarbeitenden kontaktiert, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Die Gemeinde muss sie auf mögliche Straffolgen oder weitere Massnahmen gemäss geltenden Gesetzen hinweisen.

Monitorings von Festveranstaltungen

Als weitere präventive Massnahme werden Mitarbeitende von Gastronomie und Detailhandel regelmässig mit Jugendschutzschulungen auf die geltenden Reglungen aufmerksam gemacht. Des Weiteren sei die Fachstelle auch an Festveranstaltungen präsent und beurteile, wie dort der Jugendschutz eingehalten werde.

(red.)

veröffentlicht: 11. Dezember 2023 08:57
aktualisiert: 11. Dezember 2023 11:50
Quelle: PilatusToday

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