Zentralschweiz
Obwalden

Einbürgerung eines Mannes in Obwalden zu Recht aufgehoben

Einbürgerung eines Mannes in Obwalden zu Recht aufgehoben

14.03.2016, 14:45 Uhr
· Online seit 14.03.2016, 14:23 Uhr
Das Verwaltungsgericht hebt die Einbürgerung eines straffälligen Ausländers auf
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Im Kanton Obwalden ist die Einbürgerung eines 23-jährigen Mannes aus der Türkei aufgehoben worden. Das Obwaldner Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde gegen den entsprechenden Entscheid der Regierung abgewiesen.

Das Obwaldner Verwaltungsgericht stützt den Entscheid der Regierung, die eine Einbürgerung eines heute 23-jährigen Mannes türkischer Herkunft für nichtig erklärt hatte. Dieser verschwieg während des Einbürgerungsverfahrens ein strafbares Verhalten und seine fehlende Integration. Gegen die Nichtigerklärung der Regierung wurde Beschwerde erhoben, die das Verwaltungsgericht nun abgewiesen habe, teilte die Obwaldner Kantonsregierung mit.

Der Mann hatte Straftaten im Einbürgerungsverfahren verschwiegen. Hinzu kam, dass der Mann eine Integration in die lokalen Verhältnisse vorspielte, die so nicht bestand. Aus diesem Grund sei dem öffentlichem Interesse an der Nichtigerklärung der Einbürgerung ein höheres Gewicht einzuräumen als den privaten Interessen des Beschwerdeführers, hielt das Verwaltungsgericht in der Urteilsbegründung fest.

Das Urteil des Obwaldner Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

veröffentlicht: 14. März 2016 14:23
aktualisiert: 14. März 2016 14:45

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