Geld für Kultur

Ob- und Nidwalden verlängern Finanzhilfen für Kultur

· Online seit 17.02.2022, 09:32 Uhr
In Ob- und Nidwalden stehen im laufenden Jahr je 400'000 Franken bereit für die Kultur, um die Folgen der Coronaeinschränkungen zu lindern. Das Geld wird für Ausfallentschädigungen und Transformationsprojekte eingesetzt.
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Die beiden Kantone beteiligen sich am Hilfsprogramm des Bundes, der seine Covid-19-Gesetzgebung bis Ende Jahr verlängert hatte. Sie übernehmen je 200'000 Franken und damit die Hälfte des Betrags, wie die beiden Staatskanzleien am Donnerstag mitteilten.

In Obwalden werden über das Jahr 2022 hinweg drei Zeitfenster definiert, in denen Betroffene einen Schaden geltend machen können. Nach dem starken Lockerungsschritt des Bundes vom Mittwoch seien die Gesuche der ersten Schadensperiode bis am 30. April 2022 beitragsberechtigt. Gesuche für Transformationsprojekte seien bei der kantonalen Kulturkommission einzureichen. Das Geld stammt aus dem Swisslos-Fonds.

Nidwalden entnimmt seinen Beitrag dem Kultur-Fonds. Informationen zu Gesuchen sind ab dem 21. Februar auf der Kantonswebseite abrufbar. Der Kanton weist darauf hin, dass Kulturschaffende weiterhin Geldleistungen des Vereins Suisseculture Sociale zur Deckung der unmittelbaren Lebenshaltungskosten erhalten. Kulturvereine im Laienbereich würden über den Bund und die Dachverbände entschädigt, wenn sie Veranstaltungen absagen, verschieben oder einschränken müssen.

veröffentlicht: 17. Februar 2022 09:32
aktualisiert: 17. Februar 2022 09:32
Quelle: sda

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