Zentralschweiz
Obwalden

Obwaldner Gemeinden schaffen einen gemeinsamen Sozialdienst

Kommunale Abstimmung

Obwaldner Gemeinden schaffen einen gemeinsamen Sozialdienst

· Online seit 13.02.2022, 14:11 Uhr
Die sieben Obwaldner Gemeinden können ihre Sozialdienste zusammenlegen. Das Stimmvolk von Alpnach, Engelberg, Giswil, Kerns, Lungern, Sachseln und Sarnen hat am Sonntag der Schaffung eines Zweckverbandes zugestimmt.
Anzeige

Die Zustimmung lag zwischen 72 Prozent in Engelberg und 85 Prozent in Giswil sowie Sarnen. Die Stimmbeteiligung betrug zwischen 42 und 50 Prozent. Die Gemeinden hatten im Vorfeld ein Quorum von fünf Gemeinden für die Zusammenlegung festgesetzt.

Zentraler Standort für Sozialbehörde

Damit gehen die Aufgaben der kommunalen Sozialbehörden an den Zweckverband über, der an einem zentralen Standort angesiedelt wird, der noch zu bestimmen ist. In Engelberg wird eine Aussenstelle eingerichtet. Anlaufstellen in den Gemeinden bleiben bestehen.

Als nächster Schritt ist nun die Suche eines Standortes vorgesehen. Zudem soll in Kürze der zukünftige Vorstand des Zweckverbandes vorgestellt werden.

Steigende Anforderungen

Hintergrund der Zusammenlegung sind die steigenden Anforderungen an die Sozialdienste und deren Mitarbeitenden. Die sieben kleinen bis sehr kleinen Sozialdienste im Kanton Obwalden können oft nicht alle gesetzlichen Veränderungen erfassen. Auch wurde es zunehmend schwieriger, Mitarbeitende zu finden.

Der neue Sozialdienst übernimmt die persönliche und wirtschaftliche Hilfe, die Mandatsführung im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, das Alimentenwesen, die Pflegekinderaufsicht, die Kinderbetreuung und Kostengutsprachen im Zusammenhang mit Einrichtungen. Er soll am 1. Juli 2023 den Betrieb aufnehmen.

Die Betriebskosten für den neuen Sozialdienst belaufen sich auf 2,84 Millionen Franken. Sie werden im Verhältnis der Einwohnerinnen und Einwohner unter den Gemeinden aufgeteilt. Die Gemeinden rechnen mit 19,2 Vollzeitstellen. Der Umfang bewegt sich im Bereich der Pensen, die zurzeit den einzelnen Gemeinden zur Verfügung stehen.

Um einen Zusammenschluss in dieser Form rechtlich überhaupt zu ermöglichen, musste der Kanton das kantonale Sozialhilfegesetz anpassen. Der Kantonsrat genehmigte die nötigen Nachträge in seiner Sitzung vom 27. Januar 2022.

veröffentlicht: 13. Februar 2022 14:11
aktualisiert: 13. Februar 2022 14:11
Quelle: sda

Anzeige
Anzeige
redaktion@pilatustoday.ch