Sozialdienste

Obwaldner Gemeinden wollen Sozialdienste zusammenlegen

24.03.2021, 19:41 Uhr
· Online seit 24.03.2021, 11:30 Uhr
Die sieben Obwaldner Gemeinden haben sich dafür entschieden, ihre Sozialdienste zusammenzulegen. Weil das aktuelle System an seine Grenzen stosse, wollen sie gemeinsam einen Zweckverband gründen. Das Stimmvolk soll im Frühjahr 2022 darüber befinden.

Quelle: Tele 1

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Die Gemeinden hätten in der Vergangenheit die Zusammenarbeit bei den Sozialdiensten intensiviert. Weil deren Aufgaben in den letzten Jahren zugenommen hätten und komplexer geworden seien, wolle man die Thematik nun gemeinsam angehen, teilten die Obwaldner Gemeinden am Mittwoch mit.

Sie liessen verschiedene Varianten prüfen und kamen zum Schluss, einen gemeinsamen Sozialdienst zu schaffen. Dieser werde die persönliche und wirtschaftliche Hilfe, die Mandatsführung im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, das Alimentenwesen, die Pflegekinderaufsicht, die Kinderbetreuung und Kostengutsprachen im Zusammenhang mit Einrichtungen übernehmen.

Die Aufgaben im Gesundheitsbereich sowie die Jugendarbeit, Altersarbeit und Integrationsförderung verbleiben bei jeder einzelnen Gemeinde. Dank der Zusammenlegung könne der geplante Sozialdienst Schwankungen in der Anzahl der zu bearbeitenden Dossiers pro Themenkreis abfedern.

Neuer Standort noch offen

Die Büroarbeitsplätze sollen «an einem zentralen Standort» zusammengefasst werden. Wo sich dieser befinde, sei noch nicht bestimmt, hiess es bei den Gemeinden auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Er müsse aber sicher gut erreichbar sein.

Die Gemeinden blieben Kontaktpunkt des neuen Sozialdienstes. So stellen sie Raum zur Verfügung, um bei Bedarf Beratungsgespräche mit Klienten zu vereinbaren. In Engelberg ist zusätzlich auch weiterhin ein Büroarbeitsplatz notwendig.

Die Betriebskosten für den neuen Sozialdienst belaufen sich auf 2,84 Millionen Franken. Sie werden im Verhältnis der Einwohnerinnen und Einwohner unter den Gemeinden aufgeteilt. Die Gemeinden rechnen mit 19,2 Vollzeitstellen. Der Umfang bewegt sich im Bereich der Pensen, die zurzeit den einzelnen Gemeinden zur Verfügung stehen.

Mindestens fünf Teilnehmer

Noch fehlt die gesetzliche Grundlage für den Zusammenschluss im kantonalen Sozialhilfegesetz. Diese befindet sich in der Vernehmlassung, der Kantonsrat soll im Dezember 2021 darüber befinden.

Das Stimmvolk der Gemeinden soll dann im Frühjahr 2022 über den Beitritt zum Zweckverband abstimmen. Man habe ein Quorum von fünf Gemeinden festgelegt, hiess es weiter. Am meisten Synergien ergäben sich aber, wenn sämtliche Gemeinden teilnähmen. Die Zusammenlegung soll auf den 1. Juli 2023 erfolgen.

veröffentlicht: 24. März 2021 11:30
aktualisiert: 24. März 2021 19:41
Quelle: sda

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