Finanzen

Obwaldner Kantonparlament streitet über Grundbuch-Gebühren

· Online seit 09.09.2021, 11:57 Uhr
Der Kanton Obwalden will den elektronischen Zugriff auf Grundbuchdaten mit dem neuen Portal Terravis ermöglichen. Das Parlament hat dazu am Donnerstag die Gebühren für die Nutzung neu geregelt. Gemeinden erhalten auch künftig kostenlos Grundbuchauszüge.
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Obwalden ist einer der letzten Kantone, der noch keinen elektronischen Zugang zu den Grundbuchdaten anbietet. Mit dem neuen Portal können berechtigte Personen künftig Grundbuchauszüge selber und elektronisch beziehen. Der Kantonsrat beriet in erster Lesung die nötigen Gesetzes- und Verordnungsanpassungen, die 2022 in Kraft treten sollen.

Sämtliche Fraktionen begrüssten die Einführung von Terravis als nötigen Schritt auf dem Weg zur Digitalisierung. Die Grundbuchgebühren würden nur geringfügig erhöht.

Auf Widerstand stiess aber der Vorschlag der Regierung, wonach künftig die Gemeinden Grundbuchgebühren zu entrichten haben, nämlich mindestens 2,50 Franken pro Auszug. Die SP-Fraktion kritisierte dies als unnötige Behinderung der Gemeinden. Die Rechnungsstellung zwischen Kanton und Gemeinden sei ein «administrativer Blödsinn».

«Kosten mittragen»

Die SVP dagegen sprach sich für die Gebühren aus. Die Gemeinden könnten mit Zurückhaltung bei Grundbuchabfragen die Kosten tief halten. Volkswirtschaftsdirektor Daniel Wyler (SVP) sagte, die Gemeinden sollen die Kosten, die dem Kanton für die Bereitstellung der Grundbuchdaten anfallen, mittragen.

Alex Höchli (CVP), Talammann von Engelberg, erwiderte, die Gemeinden seien dazu verpflichtet, auf eigene Kosten erhobene Daten dem Kanton und dem Bund gratis zur Verfügung zu stellen. Die Gemeinden seien befremdet über das Ansinnen des Kantons. Am Ende beliess der Rat die Gebührenbefreiung der Gemeinden in der Verordnung mit 29 zu 21 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Auch einen weiteren Wunsch schlug das Parlament der Regierung aus: Diese wollte vor Grundbucheinträgen die Bezahlung oder Sicherstellung der Gebühren verlangen können, was die vorberatende Kommission ablehnte. Volkswirtschaftsdirektor Daniel Wyler sagte, dies sei dem Verhalten einzelner Klienten geschuldet, die immer wieder gemahnt werden müssten. Wenn der Rat diese Praxis aber nicht wolle, füge er sich.

Die Schlussabstimmung zu Gesetzesnachtrag und Totalrevision der Gebührenverordnung findet nach der zweiten Lesung im Oktober statt.

veröffentlicht: 9. September 2021 11:57
aktualisiert: 9. September 2021 11:57
Quelle: sda

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