Den entsprechenden Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz schickte der Regierungsrat in die Vernehmlassung, wie die Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte.
Konkret will die Regierung den jährlichen Ferienanspruch erhöhen. Bis zum 59. Lebensjahr sollen fünf zusätzliche Tage herausschauen, ab dem 60. Lebensjahr drei. Weiter sieht die Regierung eine Erhöhung der Treueprämien vor.
Zudem will der Regierungsrat künftig auch den Anspruch auf 100 Prozent des Grundlohns während des Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaubs gewähren - auch für Mitarbeitende mit weniger als zwei Jahren Anstellungsdauer.
Arbeiten bis 70
Die Gesetzesanpassung sieht schliesslich eine Flexibilisierung der Probezeit vor, sowie die Möglichkeit, in begründeten Fällen das Dienstverhältnis bis zum 70. Altersjahr fortzusetzen.
Mit diesem Massnahmen soll will die Regierung einerseits die Mitarbeiterbindung stärken, wie er festhält. Gleichzeitig soll aber auch die Rekrutierung von geeigneten neuen Arbeitskräften durch die höhere Arbeitgeberattraktivität und die modernen Anstellungsbedingungen vereinfacht werden.
Der Arbeitskräftemangel als Folge des demografischen Wandels sei auf dem gesamten Arbeitsmarkt spürbar. Auch die kantonale Verwaltung sei davon betroffen, hält die Regierung fest.
(sda/red.)