Kantonsparlament

Parlament macht Weg frei für Digitalisierung des Ratsbetriebs

· Online seit 30.06.2023, 11:19 Uhr
Das Obwaldner Kantonsparlament will den Ratsbetrieb konsequent digitalisieren. Bereits bei der nächsten Sitzung am 14. September soll der Sitzungssaal dafür technisch ausgerüstet sein, samt elektronischem Abstimmungssystem. Am Freitag ist der Rat auf das Geschäft eingetreten.
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Schon seit 2015 steht dem Kantonsparlament eine App zur Verfügung, in der die Geschäftsunterlagen bereitgestellt werden. Bisher wurden die Unterlagen aber auch noch in Papier zugestellt. Damit ist es nun vorbei.

Die Weichen wurden bereits im vergangenen Jahr gestellt, als das Parlament einen Kredit von 353'000 Franken für die technische Aufrüstung des Kantonsratssaals bewilligte. Jetzt galt es, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Das Parlament verspricht sich von der Neuerung einen effizienteren und zeitgemässen Ratsbetrieb.

Am Sitzplatz Rede halten

Die neue Technik erlaubt es den Mitgliedern des Kantonsparlaments, ihre Voten künftig an ihrem Sitzplatz zu halten. Das war früher schon so, bevor Mikrofon und Lautsprecher Eingang in den Ratssaal fanden. Und, wie sich ältere Politiker erinnern, verstand man sich damals auch ohne elektronische Verstärkung problemlos.

Mit dem Nachtrag zur Geschäftsordnung wird die Bedienung der Ratsmitglieder mit den Geschäftsunterlagen, die elektronische Stimmabgabe sowie das daraus resultierende Abstimmungsprotokoll definiert. Dieser Nachtrag wurde mit 48 zu 3 Stimmen genehmigt.

Entschädigung für Ratsmitglieder

Ein zweiter Nachtrag zum Behördengesetz betrifft die Infrastrukturentschädigung für die Ratsmitglieder, die selbst für Anschaffung und Unterhalt ihrer notwendigen Geräte verantwortlich sind.

Die Regierung hatte sich gegen eine solche Entschädigung ausgesprochen. Sie stellte sich auf den Standpunkt, dass die Anschaffung der Geräte von den Ratsmitgliedern erwartet werden dürfe. Zudem würden die Mehrkosten durch Einsparungen beim Papierbetrieb kompensiert.

Diese Argumentation stiess im Parlament auf Unverständnis. Die Christlichsoziale Helen Keiser-Fürrer empörte sich. Umso mehr, als die Entschädigung der Parlamentsmitglieder in Obwalden schon heute zu den geringsten im Land gehöre.

Die Ratsleitung stellte sich auf den Standpunkt, dass eine Entschädigung zwischen 200 und 500 Franken pro Jahr angezeigt sei. Für die Amtsperiode 2023/24 sind 250 Franken vorgesehen – nach Ansicht der SP ein Betrag, der sich an der unteren Grenze bewege.

Dieser Nachtrag zum Behördengesetz bedarf einer zweiten Lesung; diese wird dann im Herbst schon mit der neuen Technologie im aufgerüsteten Saal durchgeführt.

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veröffentlicht: 30. Juni 2023 11:19
aktualisiert: 30. Juni 2023 11:19
Quelle: PilatusToday

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