Sarner Grundeigentümer müssen illegales Steingebäude abreissen
Konkret geht es beim Fall um ein Steingebäude mit gedecktem Sitzplatz, das 2015 gebaut wurde. Eine Baubewilligung hatten die Grundeigentümer nicht. Zudem verfügte die Gemeinde Sarnen zweimal einen Baustopp. Und auch vom Kanton wurde nach einer Besichtigung eine Ausnahmebewilligung für das Gebäude abgelehnt. Beide, Kanton wie Gemeinde, verlangten einen Rückbau der illegalen Bauten. Dagegen gelangten die Grundeigentümer vor Bundesgericht.
Gebäude soll vor Erdrutschen schützen
Dort machten sie geltend, dass die Behörden ihr rechtliches Gehör verletzt hätten, denn sie hätten die Besichtigung in ihrer Abwesenheit durchgeführt. Wären sie dabei gewesen, hätten sie zeigen können, dass der Bau zum Schutz vor Erdrutschen erstellt worden sei.
Damit drangen die Beschwerdeführer aber nicht durch. Aus dem Urteil ging hervor, dass die Grundeigentümer zur Besichtigung eingeladen wurden, dass die Post die Einladung aber einen Monat lang nicht zustellen konnte. Sie hätten lange kein Interesse am Ausgang der Besichtigung gezeigt und die Verletzung des rechtlichen Gehörs somit zu spät gerügt, hiess es im Urteil.
Parzelle gar nicht bedroht
Das Bundesgericht teilte die Ansicht der Vorinstanz, dass der illegale Bau nicht wie behauptet vor Erdrutschen schütze. Die Parzelle sei gar nicht bedroht. Auch das Argument der Grundeigentümer, sie hätten das Gebäude gutgläubig erstellt, stach angesichts der früheren illegalen Bautätigkeit nicht.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde deswegen ab. Es gewährte den Beschwerdeführern die unentgeltliche Rechtspflege und befreite sie damit von den Verfahrenskosten.
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Nicht der erste Fall
Gemäss dem
am Mittwoch publizierten Urteil handelt es sich bei den Grundeigentümern um
Personen, die in den letzten Jahrzehnten mehrmals ohne Bewilligungen bauten.
Dies führte zu zahlreichen Verfahren, die wie der aktuelle Fall erst vor Bundesgericht
endeten.
(sda/red.)