Einbürgerungsfrist im Kanton Schwyz bleibt bei fünf Jahren
Die drei Initianten verlangten mit ihrem Vorstoss, dass Personen, die sich einbürgern lassen wollen, neu zwei statt fünf Jahre in der Schwyzer Gemeinde wohnen müssen, wo sie das Einbürgerungsgesuch stellen.
Der Kantonsrat folgte jedoch der Argumentation der vorberatenden Kommission, wonach eine lokale Verankerung wesentlich für eine Einbürgerung sei und mehr Zeit als zwei Jahre benötige. Die geltende Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren entspreche zudem dem Willen der Gemeinden.
Mit 58 zu 32 Stimmen erklärte der Kantonsrat die Einzelinitiative nicht erheblich. Zuvor war die Debatte teilweise emotional verlaufen.
Hohe Mobilität in Arbeitswelt
Die SP-Initianten hatten argumentiert, dass es angesichts der erhöhten Mobilitätsanforderungen der heutigen Arbeitswelt und der sehr langen Aufenthaltsvorschriften des Bundes angezeigt sei, die ununterbrochene Mindestaufenthaltsdauer in der Gemeinde, auf zwei Jahre festzulegen.
Die Grünliberalen unterstützten den Vorstoss der SP und wiesen darauf hin, dass die Nachbarkantone Zug und Luzern bereits eine tiefere Mindestaufenthaltsdauer hätten, nämlich in beiden Fällen drei Jahre. Das genüge für die Integration. Entscheidend sei ohnehin die Motivation der Gesuchsteller. Gegen die Einzelinitiative wandten sich die Fraktionen SVP, FDP und CVP.