Kanton Schwyz: Neues Corona-Härtefallprogramm
Das frühere Schwyzer Härtefallprogramm deckte den Zeitraum von bis Juni 2021 ab. Gestützt auf die angepassten rechtlichen Grundlagen des Bundes hat der Regierungsrat die Rahmenbedingungen des zweiten Schwyzer Härtefallprogramms beschlossen. Dieses deckt das zweite Semester 2021 sowie die ersten beiden Quartale 2022 ab.
Ungedeckte Kosten
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die aufgrund behördlicher Massnahmen zur Pandemiebekämpfung ungedeckte Kosten aufweisen. Somit hat ein Unternehmen zu bestätigen, dass ihm in der dieser Periode im Zusammenhang mit behördlich angeordneten Massnahmen ungedeckte Kosten entstanden sind.
Finanzieller Rahmen
Für das zweite Schwyzer Härtefallprogramm steht der kantonale Restbetrag aus dem ersten Härtefallprogramm im Umfang von 10,6 Mio. Franken zur Verfügung. Damit können Bundesbeiträge in der Höhe von rund 25 Mio. Franken für Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 5 Mio. Franken ausgelöst werden.
Bei Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 5 Millionen Franken trägt der Bund die Kosten zu 100 Prozent. Zusätzlich könnten weitere 3 Millionen Franken aus der sogenannten Bundesratsreserve eingesetzt werden.
Ab 2. März können von der Pandemie besonders betroffene Unternehmen ihre Anträge für Unterstützungsbeiträge einreichen.
(red.)