Denkmalschutz

Mehr Geld für Besitzer von Denkmalschutzobjekten

· Online seit 04.09.2023, 12:38 Uhr
Die Schwyzer Regierung will Besitzerinnen und Besitzer von denkmalgeschützten Objekten besser entschädigen, sofern diese in deren Erhaltung investieren. Dafür ist eine Teilrevision des Gesetzes über die Denkmalpflege und Archäologie notwendig.
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Die Entschädigung für die Kosten für die Erhaltung, Instandstellung und Pflege von Denkmalschutzobjekten sollen im Kanton Schwyz erhöht werden. Wie es in der Vernehmlassung der Schwyzer Kantonsregierung am Montag werden die Subventionszahlungen in allen drei Stufen angepasst. In für lokal eingestufte Objekte werden die Subventionen von 18 auf 30 Prozent, für regional eingestufte Objekte von 21 auf 35 Prozent und für national eingestufte von 25 auf 40 Prozent erhöht.

Zudem sollen die Subventionszahlungen im Bereich Denkmalpflege nicht mehr über den Lotteriefonds, sondern über das ordentliche Budget entrichtet werden. Bisher zahlte der Lotteriefonds jährlich 1,9 Millionen Franken Subventionen. Mit der Teilrevision betrügen die kantonalen Subventionszahlungen jährlich 3,2 Millionen Franken.

Ausschlaggebend für die Gesetzesänderung war ein Vorstoss von Mitte-Kantonsrat Roger Brändli. Dieser hatte in seinem Vorstoss geschrieben, dass für Besitzerinnen und Besitzer von denkmalgeschützten Liegenschaften erhebliche Mehrkosten bei der Sanierung und dem Unterhalt der Schutzobjekte anfielen. 

Der Regierungsrat hat das Vernehmlassungsverfahren eingeleitet. Interessierte Gruppierungen und Personen können nun bis am 30. November Stellung dazu nehmen. 

sda

veröffentlicht: 4. September 2023 12:38
aktualisiert: 4. September 2023 12:38
Quelle: PilatusToday

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