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Neue Gondelbahn: Rigibahnen-Chef kontert Vorwürfe der Umweltverbände

Weggis

Neue Gondelbahn: Rigibahnen-Chef kontert Vorwürfe der Umweltverbände

24.07.2023, 17:22 Uhr
· Online seit 24.07.2023, 17:12 Uhr
Landschaftsschützer wollen die geplante Gondelbahn von Weggis nach Rigi Kaltbad verhindern. Rigibahnen-CEO Frédéric Füssenich nimmt Stellung zu den Vorwürfen.
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Von Weggis nach Rigi Kaltbad soll eine neue Gondelbahn entstehen. Dagegen sind acht Einsprachen im zuständigen Bundesamt für Verkehr eingegangen, darunter die vom Landschaftsschutzverband Vierwaldstättersee. 

Dieser übt in einer Medienmitteilung Fundamentalkritik am Neubauprojekt der Rigibahnen, weil die neue Bahn statt nur drei Masten nun 13 Masten an elf Standorten benötigt. Für den Bau der Stützen müsste Wald gerodet werden. Zudem sei das gewählte Seilbahnsystem, eine Gondel statt eine Pendelbahn, für das Rigi-Gebiet ungeeignet, so der Verband.

3 Seilbahntypen miteinander verglichen

Frédéric Füssenich, CEO der Rigibahnen hat nun zu den Vorwürfen Stellung bezogen. Wie die Luzerner Zeitung schreibt, habe man mit der Garaventa AG aus Goldau einen verlässlichen und sehr erfahrenen Seilbahnbauer aus der Region im Projektteam. Die Firma habe bereits die bestehende Seilbahn gebaut und kenne das Gebiet gut. Zudem habe man drei Seilbahntypen miteinander verglichen. Eine Gondelbahn habe in Bezug auf Gästekomfort, Umsetzbarkeit und Einbettung in die Landschaft am besten abgeschnitten.

Auch äussert sich Füssenich zum Vorwurf des Landschaftsschutzverbands zu den Flächenangaben. Die Angaben zur Beanspruchung des Schutzwaldes und zu den Aushubvolumina seien in den Projektunterlagen «nachweislich schöngerechnet». Füssenich kann diese Aussage nicht nachvollziehen. Er sagt: «Unser Ziel ist es, den Neubau möglichst ressourcenschonend zu realisieren.»

Fehlende Varianten wurden St. Moritz zum Verhängnis

Der bereits erwähnte Variantenvergleich ist ein weiterer Punkt, den der Landschaftsschutzverband in seiner Mitteilung anprangert. Es fehle ein objektiver und detaillierter Variantenvergleich in Bezug auf die Umweltauswirkungen. Darum erfülle das Projekt die Anforderungen für die notwendige Ausnahmebewilligung für Waldrodungen nicht.

Der Verband bezieht sich zudem auf ein Bundesgerichtsurteil, das sich mit einem ähnlich gelagerten Fall in St. Moritz befasst hat. Dort planten die Verantwortlichen den Ersatz einer bestehenden Pendelbahn mit Grosskabinen durch eine Gondelbahn mit bis zu 41 Kabinen. Wie die «Engadiner Post» schreibt, kritisierte das Gericht in erster Linie die fehlende Prüfung von verschiedenen Varianten. In St. Moritz seien nun acht Jahre Planung und fünf Millionen Franken Kosten «für die Katz».

Muss nun Frédéric Füssenich mit einem ähnlichen Szenario rechnen? «Der Bundesgerichtsentscheid zum Projekt in St. Moritz wurde während der öffentlichen Auflage unseres Projekts publiziert», sagte er gegenüber der Luzerner Zeitung. Was der Entscheid des Bundesgerichts für das Projekt der Rigibahnen heisse, werden man in der aktuellen Bearbeitung der eingereichten Einsprachen behandeln. Er hält zudem nochmal und ausdrücklich fest, dass die drei Seilbahnsysteme miteinander verglichen worden seien.

(red.)

veröffentlicht: 24. Juli 2023 17:12
aktualisiert: 24. Juli 2023 17:22
Quelle: PilatusToday

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