Obdachloser schleicht in Haus, kocht und genehmigt sich ein Bad
Er sei in die Wohnung geschlichen, habe die Küche verschmutzt, das Badezimmer unter Wasser gesetzt und Gegenstände im Wert von mehreren Hundert Franken mitgehen lassen. Das schreibt «20 Minuten» und beruft sich auf einen Strafbefehl.
Auch schon in Kirchenhaus eingebrochen
Dieser Strafbefehl erfolgte allerdings nicht via Schwyzer Staatsanwaltschaft, sondern über jene von Bern-Mittelland. Dies deshalb, weil der Deutsche Obdachlose auch im Bernischen Kirchenthurnen aktiv war. Dort sei er ins Kirchgemeindehaus eingebrochen und habe eine Unordnung angerichtet. Auch in Uznach und Basel-Stadt hat er laut «20 Minuten» Vorstrafen vorzuweisen.
Keinen Landesverweis
Die Staatsanwaltschaft sah von einem Landesverweis ab, weil der Mann EU-Bürger sei und etwa die öffentliche Sicherheit nicht gefährde. Allerdings muss der Wiederholungstäter wegen mehrfachem Diebstahl und Hausfriedensbruch hinter Gitter. Dies deshalb, weil es nicht absehbar sei, dass der mittellose Mann eine Geldstrafe bezahlen könnte. Die Gefängnisstrafe beträgt laut «20 Minuten» 60 Tage.