Vorschlag der Kommission

Ruhegehälter für Schwyzer Regierungsräte sollen abgeschafft werden

22.04.2022, 14:54 Uhr
· Online seit 22.04.2022, 10:25 Uhr
Tritt ein Mitglied der Schwyzer Kantonsregierung zurück oder wird es abgewählt, soll es kein lebenslanges Ruhegehalt mehr erhalten, sondern nur noch eine einmalige Abfindung. Dies schlägt die Staatswirtschaftskommission dem Kantonsparlament vor.
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Die Kommission hat am Freitag dem Kantonsparlament ein neues Gesetz über die Magistratspersonen unterbreitet. Das Parlament dürfte im Mai die Vorlage beraten. Die heutigen gesetzlichen Regelungen seien veraltet und lückenhaft, begründete die Kommission die Neuerungen. So werde der Regierungsrat auf der Basis eines Gesetzes von 1968 besoldet.

Gerade bei den Löhnen der Regierungsräte wird sich einiges ändern. Heute gilt im Kanton Schwyz das Regierungsamt noch immer als Hauptamt. Das heisst, dass eine Regierungsrätin oder ein Regierungsrat einer Nebenbeschäftigung nachgehen kann.

Neu sollen die Regierungsmitglieder im Vollamt angestellt und Nebenbeschäftigungen untersagt werden. Die Kommission begründet dies mit den grösser und komplexer gewordenen Aufgaben, die ein Exekutivmitglied zu bewältigen habe, vor allem was die Führung anbelange.

Höhere Löhne

Die Kommission schlägt dem Kantonsparlament ferner vor, die Löhne der Regierungsmitglieder anzuheben. Deren Jahreslohn liege aktuell unter 200'000 Franken, teilte sie mit. Im Schweizer Schnitt verdiene ein Mitglied einer Kantonsregierung 258'000 Franken.

Neu soll der Jahreslohn eines Schwyzer Regierungsrats oder einer Regierungsrätin rund 250'000 Franken betragen. Er würde damit noch immer leicht unterdurchschnittlich sein. Durch die Lohnerhöhung steigen die kantonalen Lohnkosten um jährlich 0,4 Millionen Franken oder 0,2 Prozent, wie die Kommission mitteilte.

Scheidet ein Regierungsmitglied aus dem Gremium aus, soll es künftig vom Staat weniger fürstlich alimentiert werden. Das lebenslange Ruhegehalt soll wegfallen. Nach einer Abwahl oder nach einem Rücktritt soll nur noch eine vom Alter und der Amtsdauer abhängige einmalige Abfindung ausbezahlt werden. Die Abfindung soll dabei mindestens sechs und höchstens zwölf Monatslöhne gross sein.

Kostenneutrale Reform

Die Kommission geht davon aus, dass die Abschaffung der Ruhegehälter und die Lohnerhöhung in etwa kostenneutral sein dürften. Heutige Regierungsmitglieder sollen wählen können, ob sie nach altem oder nach neuem System entschädigt werden sollen.

Geregelt wird in dem neuen Gesetz auch, welche Abfindung ein Richter oder eine Richterin erhalten solle, die abgewählt wird. Die Kommission schlägt eine Abfindung in der Höhe eines Jahreslohnes vor. Bei einem Rücktritt solle aber keine Abfindung ausgerichtet werden.

Nicht geregelt werden sollen im Gesetz die materiellen Voraussetzungen für eine Nichtwiederwahl eines Richters oder einer Richterin. Begründet wird dies von der Kommission mit der Unabhängigkeit der Justiz. Aufgeworfen waren solche Fragen durch den «Justizstreit», der 2009 zwischen dem Kantonsgericht und der Staatsanwaltschaft ausgebrochen war.

veröffentlicht: 22. April 2022 10:25
aktualisiert: 22. April 2022 14:54
Quelle: sda

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