Den zinslosen und bedingt rückzahlbaren Kredit über 11,9 Millionen Franken erhielt die SGV 1989 vom Bund und den Kantonen Luzern, Obwalden, Nidwalden, Uri und Schwyz. Davon trug der Kanton Schwyz einen Anteil von rund eine Million Franken.
Die von der Coronakrise besonders betroffene Schifffahrtsgesellschaft erwartet für das letzte Jahr einen Verlust von acht Millionen Franken und auch im laufenden Jahr zeichnet sich ein Minus ab. Deshalb hat die SGV beantragt, dass Bund und Kantone auf den rückzahlbaren Betrag von sechs Millionen Franken verzichten. Der Anteil des Kantons Schwyz beträgt 505'800 Franken.
Die Schwyzer Regierung beantragt beim Kantonsparlament, dem Verzicht zuzustimmen. "Mit Blick auf die hohe touristische Bedeutung der Schifffahrt auf dem Vierwaldstättersee beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, diesem Verzicht zuzustimmen und damit die Überschuldung der SGV abzuwenden, schreibt der Kanton am Mittwoch. Die Regierung überweist dem Parlament das Anliegen als Vorlage zur Annahme.