Stahlfirmen sollen gegen Kartellgesetz verstossen haben
Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat dabei Hinweise zu einer Koppelung beim Verkauf von Bewehrungsstahl und Distanzkörben. Das heisst es in der Mitteilung vom Mittwoch. Bewehrungsstahl wird etwa mit Stäben oder Matten beim Betonbau eingesetzt. Distanzkörbe wiederum sollen dafür sorgen, dass die Bewehrungen den richtigen Abstand beibehalten.
Gab es gekoppelte Preise?
Den Firmen wird vorgeworfen, Produkte beim Verkauf miteinander gekoppelt zu haben. So sollen die Unternehmen höhere Preise für Bewehrungsstahl und Distanzkörbe verlangen, wenn Kunden diese Produkte bei unterschiedlichen Händlern beziehen.
Bei den beschuldigten Firmen handel es sich um die Arthur Weber AG mit Sitz in Seewen (SZ), die Debrunner Acifer Bewehrungen AG mit Sitz in Regensdorf (ZH) und die Spaeter AG mit Sitz in Basel.
Unklar, ob es Absprachen gab
Eine Untersuchung soll nun zeigen, ob die Firmen sich bei diesen Produktverknüpfungen miteinander absprechen. Während der erwarteten Untersuchungsdauer von zwei Jahren gilt für die beschuldigten Firmen die Unschuldsvermutung. Dann soll auch klar sein, ob die Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung innehaben.
(red.)
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