Schwyz

Stimm- und Wahlrecht für beeinträchtigte Menschen abgelehnt

23.11.2023, 07:56 Uhr
· Online seit 23.11.2023, 07:55 Uhr
In der Schweiz darf wählen und abstimmen, wer 18 Jahre alt ist und den Schweizer Pass besitzt. Bei diesem Grundsatz aus der Bundesverfassung ausgenommen sind allerdings Menschen mit einer geistigen oder physischen Beeinträchtigung. Am Mittwoch hat das Schwyzer Kantonsparlament darüber diskutiert, ob man dies ändern will.

Quelle: Tele 1

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Im Kanton Genf wurde solch ein Vorstoss, dass auch Menschen mit Behinderung ihre politische Stimme erheben können, vor drei Jahren von der Bevölkerung angenommen. Damit ist der Kanton Genf ein Pionier. Der Kanton Schwyz hätte nachziehen können. Die Schwyzer SP-Kantonsparlamentarierin Aurelia Imlig-Auf der Maur setzte sich dafür ein.

«Ich möchte, dass alle Leute, die mündig und Schweizer sind, auch ihre politischen Rechte wahrnehmen dürfen. Egal, ob sie unter umfassender Beistandschaft sind oder nicht.» Das derzeitige Stimmverbot für Menschen unter Beistandschaft verstosse gegen die UNO-Behindertenrechtskonvention, argumentiert die SP-Kantonsparlamentarierin, welche den Vorstoss mitunterzeichnet hat.

Menschen mit Behinderung seien gleichberechtigt

Die älteste Tochter von Imlig-Auf der Maur ist leicht geistig behindert. Als Mutter beobachte sie, wie ihre Tochter interessiert am politischen Geschehen sei. Sie stehe nicht unter Beistandschaft und könne daher trotz leichter Behinderung abstimmen und wählen. «Es macht meine Tochter stolz, dass sie das Bürgerrecht wahrnehmen und abstimmen kann. Sie braucht ein wenig Hilfe und stellt uns manchmal Fragen. Das machen viele Leute. Das Abstimmen und Wählen ist ein Grundrecht.»

Missbrauchspotenzial, wenn Vorstoss angenommen werde

Anders sieht das Xaver Schuler, Sicherheitsdirektor des Kantons Schwyz. «Wenn jemand umfassende Beistandschaft erhält, hat das seinen Grund. Im Kanton Schwyz wird es sehr selten gemacht, wir sind zurückhaltend.» Würden diese Personengruppen wählen und abstimmen können, würde Missbrauchspotenzial entstehen. Ist jemand unter Beistandschaft, ist diese Person schlichtweg nicht in der Lage, sich an einem demokratischen Prozess zu beteiligen, erklärt Schuler gegenüber PilatusToday und Tele 1.

Dass so ein Vorstoss im Kanton Genf angenommen wurde, sei mit dem Kanton Schwyz nicht vergleichbar. Es werde rascher entschieden, dass jemand eine Beistandschaft benötigt. Daher hätten sie viele Betroffene.

In der Schweiz sind insgesamt 15'000 Menschen unter Beistandschaft. Im Kanton Schwyz gibt es 27 Betroffene. «Bei der Minderheit der Schweizer Bevölkerung, der Westschweiz, sind es 10'000 Leute. Ihre Zahlen sind besorgniserregend. Wir hingegen greifen wirklich nur dann ein, wenn es notwendig ist.»

Der Vorstoss wurde am Mittwoch vom Schwyzer Kantonsparlament mit 73 zu 16 Stimmen abgelehnt. Die SP-Kantonsparlamentarierin und Vorstösserin ist jedoch nicht enttäuscht über das Resultat. Sie ist froh, konnte sie immerhin ein Zeichen setzen. Auch Sicherheitsdirektor Xaver Schuler drückt sich positiv aus: «Sich hinterfragende Fragen zu stellen, ist nie falsch. Darum war der Vorstoss grundsätzlich nicht falsch.»

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veröffentlicht: 23. November 2023 07:55
aktualisiert: 23. November 2023 07:56
Quelle: PilatusToday

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