Vorstoss

Stimm- und Wahlrecht für Menschen mit psychischer oder geistiger Behinderung

· Online seit 03.05.2023, 14:00 Uhr
Nicht alle dürfen heutzutage abstimmen. Menschen mit psychischer oder geistiger Behinderung wird das politische Recht automatisch entzogen. Das soll sich jetzt ändern, denn in verschiedenen Kantonen wurden Vorstösse lanciert.
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In der Schweiz gibt es nach Swissinfo.ch über 1.5 Millionen Menschen mit psychischer oder geistiger Behinderung. Wer von ihnen nicht handlungsfähig ist, bekommt von den Behörde einen Beistand gestellt. Dadurch wird der Person automatisch das politische Recht wählen und abstimmen zu dürfen entzogen. Dies, obwohl die Bundesverfassung eine Diskriminierung aufgrund einer Behinderung ausdrücklich verbietet. Um dem entgegenzuwirken, wurden nun verschiedene Initiativen und Vorstösse lanciert.

Der neuste Vorstoss kommt aus dem Kanton Schwyz

Im Kanton Schwyz sollen Menschen mit einer psychischen oder geistigen Behinderung in Zukunft selbstbestimmt an Wahlen und Abstimmungen auf Gemeinde-, Bezirks- und Kantonsebene teilnehmen können. Damit diese Änderung in der Verfassung des Kantons Schwyz vorgenommen wird, wurde ein Vorstoss von dem Kantonsparlamentarier Martin Raña und der Kantonsparlamentarierin Aurelia Imlig-Auf der Maur eingereicht.

Verstoss gegen UNO-Konvention

In anderen Kantonen, zum Beispiel im Kanton Genf, wurde die Verfassung bereits 2020 geändert. Auch im Kanton Zug sollen Wahl- und Abstimmungsunterlagen behindertengerecht werden. «Wie in der ganzen Bevölkerung ist jeder Mensch anders. So gibt es auch in dieser Gruppe Menschen, die politisch aktiv sein wollen – und sei es nur in bestimmten Fragen», steht im Bericht und Antrag der Zuger Regierung.

Das Menschen mit psychischer oder geistiger Behinderung nicht abstimmen dürfen, verstösst gegen Artikel 29 der UNO-Behindertenkonvention (BRK). Mit dem Beitritt der BRK hat sich die Schweiz dazu verpflichtet, Menschen mit einer Behinderung politische Rechte zu gewähren.

Dazu kommt, dass das Ausschliessen dieser Menschen nicht mit den verfassungsmässigen Grundrechten übereinstimmt, heisst es im Vorstoss der Schwyzer Kantonsparlamentarier. Denn gemäss der Verfassung ist es verboten, gegenüber körperlich, psychisch oder geistig Behinderung diskriminiert zu werden.

Die Bevölkerung profitiert, wenn alle abstimmen dürfen

Gerade deswegen wird der Vorstoss im Kanton Schwyz von den Behindertenverbänden begrüsst. Denn das Abstimmungsverbot gelte als politisch ungerecht und schliesse Menschen mit psychischer und geistiger Behinderung vom öffentlichen Leben aus. Ob sich die Person mit politischen Fragen auseinandersetzten kann, hänge nicht von der Art ihrer Beistandschaft ab.

Dass die lancierten Vorstösse von den Kantonen angenommen werden, diene nicht nur der Zielgruppe, sondern auch der Demokratie, betonen die Schwyzer Parlamentarier. Dass Menschen mit psychischer und geistiger Behinderung abstimmen dürfen, bedeutet, dass sich mehr Menschen an den Wahlen und Abstimmungen beteiligen werden. Zukünftig sollen Wahl- und Abstimmungsunterlagen verständlicher gestaltet werden. Das, indem man sie in einfacherer Sprache verfasst, so stehe es in der Verfassung des Kantons Schwyz.

(pch)

veröffentlicht: 3. Mai 2023 14:00
aktualisiert: 3. Mai 2023 14:00
Quelle: PilatusToday

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redaktion@pilatustoday.ch