Schwyz

Straffälliger Türke muss das Land doch nicht verlassen

07.05.2020, 10:39 Uhr
· Online seit 07.05.2020, 10:32 Uhr
Ein Türke, der vor bald 40 Jahren in der Schweiz geboren wurde, hatte sich seit 2003 einiges zuschulden kommen lassen. Vor zwei Jahren hatte das Schwyzer Amt für Migration genug: Es verwies den Mann aus der Schweiz. Dagegen wehrte sich der Türke – mit Erfolg.
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Der mehrfache Vater hatte verschiedentlich gegen das Gesetz verstossen: Er war unter anderem massiv zu schnell unterwegs und beschäftigte illegal Ausländer. Deshalb sollte die Niederlassungsbewilligung aufgehoben werden. Das Bundesgericht schreibt nun in seinem Urteil, dass das «unverhältnismässig» sei, schreibt die Luzerner Zeitung.

Die lange Anwesenheitsdauer des Türken und seine familiäre Situation seien höher zu gewichten, so das Bundesgericht. Aber: Der Beschwerdeführer habe bislang «wenig Einsicht und Respekt gegenüber der Rechtsordnung» gezeigt. Weiteres «gesetzeswidriges Verhalten» würde die Interessenabwägung zu seinen Ungunsten umschlagen lassen.

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veröffentlicht: 7. Mai 2020 10:32
aktualisiert: 7. Mai 2020 10:39
Quelle: PilatusToday

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