Straffälliger Türke muss das Land doch nicht verlassen
Der mehrfache Vater hatte verschiedentlich gegen das Gesetz verstossen: Er war unter anderem massiv zu schnell unterwegs und beschäftigte illegal Ausländer. Deshalb sollte die Niederlassungsbewilligung aufgehoben werden. Das Bundesgericht schreibt nun in seinem Urteil, dass das «unverhältnismässig» sei, schreibt die Luzerner Zeitung.
Die lange Anwesenheitsdauer des Türken und seine familiäre Situation seien höher zu gewichten, so das Bundesgericht. Aber: Der Beschwerdeführer habe bislang «wenig Einsicht und Respekt gegenüber der Rechtsordnung» gezeigt. Weiteres «gesetzeswidriges Verhalten» würde die Interessenabwägung zu seinen Ungunsten umschlagen lassen.
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