Kantonsrat

Veranstaltungsverbote für Extremisten in Schwyz

27.05.2020, 20:49 Uhr
· Online seit 27.05.2020, 16:34 Uhr
Die Schwyzer Kantonspolizei kann künftig besser gegen Rechtsextremismus, häusliche Gewalt und Cyberkriminalität vorgehen. Das Kantonsparlament gibt ihr griffigere Instrumente in die Hand.
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Der Schwyzer Kantonsrat genehmigte am Mittwoch mit 87 zu 5 Stimmen die Teilrevision des Polizeigesetzes, damit die Kantonspolizei wirksamer auf veränderte Gefahren und Risiken reagieren kann.

So soll die Polizei bei häuslicher Gewalt sowie anderen Gewaltformen gefährliche Entwicklungen früher erkennen, einschätzen und unterbinden können. Um besser gegen Stalker, Droher und Gefährder vorgehen zu können, sollen insbesondere die technischen und elektronischen Überwachungsmöglichkeiten der Polizei ausgebaut werden.

Verbot auch auf Privatgrund

Ein zentraler Punkt des neues Gesetzes ist ein Veranstaltungsverbot für Extremisten wie Neonazis. Auf Drängen der vorberatenden Rechts- und Justizkommission soll das Verbot von extremistischen Veranstaltungen nicht nur auf öffentlichen Grundstücken gelten, sondern sogar auf privaten Liegenschaften. Denn extremistische Tätigkeiten sollen nicht einfach vom öffentlichen in den privaten Bereich verschoben werden können.

In diesem Punkt äusserte die SVP-Fraktion Bedenken. Das Recht auf freie Meinungsäusserung sowie das Recht auf die eigene Privatsphäre seien sehr hoch zu gewichten. Deshalb kritisierte sie, dass auch Anlässe im privaten Raum ohne Wirkung nach aussen von der Polizei beobachtet und gestoppt werden können. Den entsprechenden Streichungsantrag der SVP lehnte das Kantonsparlament jedoch mit 66 zu 28 Stimmen ab.

Gemäss dem neuen Gesetz kann die Polizei nur dann eingreifen, wenn die Veranstaltung dazu dient, die Missachtung der demokratischen Ordnung, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte zu propagieren - und wenn eine schwere, unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nicht anders abgewehrt werden kann. Das Gesetz will auch unbeteiligte Dritte schützen.

Das Veranstaltungsverbot für Extremisten ist nicht zuletzt eine Reaktion auf Geschehnisse in den letzten Jahren, die dem Image des Kantons Schwyz geschadet haben. So kam es an der Fasnacht in Schwyz zu einem Ku-Klux-Clan-Auftritt, und in einer Hütte in Galgenen gab es eine Veranstaltung von Nazis. Das sorgte landesweit für negative Schlagzeilen.

Betonung des Verhältnismässigkeitsprinzips

Auch angesichts des digitalen Wandels erhält die Polizei neue Instrumente. Zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden, organisierten und cybermässigen Kriminalität darf sie neue Technologien einsetzen und ihre Datensysteme in der interkantonalen Polizeizusammenarbeit vernetzen.

In der Kantonsratsdebatte wurde das revidierte Polizeigesetz weitgehend positiv aufgenommen. Rednerinnen und Redner aus allen Fraktionen betonten jedoch die zentrale Bedeutung des Subsidiaritäts- sowie des Verhältnismässigkeitsprinzips bei allen polizeilichen Massnahmen.

veröffentlicht: 27. Mai 2020 16:34
aktualisiert: 27. Mai 2020 20:49
Quelle: sda

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