Coronavirus

Zu hohe Fallzahlen: Erste Zentralschweizer Kantone verschärfen Massnahmen

· Online seit 30.11.2021, 15:13 Uhr
Stark ausgelastete Spitäler und tägliche Fallzahlen, die Rekordwerte erreichen – die Corona-Situation ist kritisch. Als Reaktion darauf verschärfen erste Zentralschweizer Kantone ab Donnerstag ihre Massnahmen.
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Kanton Zug

Man registriere die höchsten täglichen Fallzahlen seit Beginn der Pandemie, so der Kanton Zug in einer Medienmitteilung. Da auch die Spitalbelastung ein besorgniserregendes Niveau erreicht habe, beschliesst die Kantonsregierung jetzt neue Massnahmen.

Ab Donnerstag, 2. Dezember, gilt in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen eine Maskenpflicht ab 12 Jahren – auch für Personen mit Zertifikat. «Mit diesem bekannten und bewährten Mittel hoffen wir, die Lage stabilisieren zu können, ohne das tägliche Leben zu stark einschränken zu müssen», führt Gesundheitsdirektor Martin Pfister aus. Die Maskenpflicht ist vorerst bis am 20. Februar 2022 befristet. Folgende Einrichtungen und Veranstaltungen sind davon betroffen:

  • Kulturinstitutionen (Museen, Theater, Bibliotheken, Kinos etc.)
  • Freizeit- und Sportbetriebe (Fitnesscenter, Kletterhallen etc.)
  • Veranstaltungen in Innenräumen (Konzerte, Messen, Sportanlässe etc.)
  • Restaurants, Bars, Clubs (ausser beim Sitzen am Tisch)

Auch im Bildungsbereich konnten laut Medienmitteilung sehr viele Ansteckungen festgestellt werden. Deshalb müssen alle Schülerinnen und Schüler ab der Primarstufe wieder eine Maske tragen, bis sie am Pult sitzen.

Kanton Schwyz

Die aktuelle epidemiologische Lage in der Schweiz sei angespannt und insbesondere im Kanton Schwyz wird die Lage «als schlecht» einschätzt, schreibt der Kanton Schwyz in einer Mitteilung. Schwyz verzeichne bei den Spitaleinweisungen mehr als das Zweieinhalbfache über dem nationalen Durchschnitt. Auch die Corona-Fallzahlen steigen stetig. Um einen Kollaps des Gesundheitswesens zu vermeiden, hat der Kanton Schwyz deshalb neue Massnahmen beschlossen:

Erweiterte Maskenpflicht: Generelle Maskentragepflicht an Veranstaltung in Innenräumen und öffentlich zugänglichen Einrichtungen zusätzlich zur Zertifikatspflicht. Die erweiterte Maskenpflicht gilt für Kinos, Bibliotheken, Freizeiteinrichtungen, Museen sowie Fitnesscentern. Jedoch: Während der sportlichen Aktivität dürfen Personen die Maske abziehen. An Veranstaltungen darf nur im Sitzen konsumiert werden.

Zugang zu Alters- und Pflegeheimen sowie Spitälern erhalten Mitarbeitende und Besuchende nur mit einem gültigen Zertifikat oder negativem PCR- oder Antigen-Schnelltest.

Die Massnahmen gelten ab Donnerstag, 2. Dezember 2021 bis vorerst 24. Dezember 2021.

veröffentlicht: 30. November 2021 15:13
aktualisiert: 30. November 2021 15:13
Quelle: PilatusToday

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